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Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast |
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Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast
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Urkarte von 1825 -Flur 8 Meyerhöfer, Haus Kreuzmann
Parzelle 647/67 |
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Gastwirtschaft u. Colonat Gerhard
Apke,
Zum Esch 21
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Gastwirtschaft Apke - (Links)
Bahnhof Esch (Rechts) 1908
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Gastwirtschaft Apke
Zum Esch 21
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Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast
Verfasser war Rudolf Theiselmann, Münster 1991
Neubearbeitung Werner Suer, Stadtmuseum 2018
(Vermerke kursiv und fett in Klammern sind hinzugefügt) |
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Anhang Suer
Haus-Recherche
Schreiben von Rudolf Theiselmann an die Oberpostdirektion Transkription
der enthaltenen Original-Handschriften Rudolf Theiselmann, geb.
am 28. Oktober 1914 war Reichsbahn-Inspektor und Leutnant der
Reserve im benachbarten Hörstel. Er hatte am 27. September 1944
Thea Kreuzmann in Ibbenbüren geheiratet. |
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100 Jahre Dienst am Gast im Haus
"KREUZMANN" in Püsselbüren
JUBILÄUM IM HAUS KREUZMANN IBBENBÜREN-PÜSSELBÜREN
1891 -1991 |
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Inhalt - Seiten
Überblick/Allgemein
Ära Apke
Ära Kreuzmann
Ära Theiselmann |
1-5
6-37
38-58
59-68 |
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Seite 2
100 Jahre
Dienst am Gast - Überblick/Allgemein
1891 - 1991 |
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Seite 3
100 JAHRE DIENST AM GAST IM HAUS KREUZMANN
Aus dem Inhalt, zusammengetragen von RUDOLF THEISELMANN MÜNSTER,
Gallenkamp 16 |
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Seite 4
Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch |
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die Erlaubnis zum Betriebe einer Wein-,
Bier-, und Kaffee
Wirtschaft in dem in der Bauernschaft Püsselbüren,
Landgemeinde Ibbenbüren gelegenen, unter Nr. 35 des
Katasters aufgeführten Hause, erteilt...
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so lautet der Text der Urkunde, die vor mir liegt: |
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Wirtschafts-Erlaubnis, ausgestellt am 12. März
1891 vom Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg, unterschrieben
vom Königlichen Landrat "Belli". Colon Gerhard Apke, dem diese
Erlaubnis erteilt wurde, war der Urgroßvater mütterlicherseits
des jetzigen Besitzers des "Hauses Kreuzmann", Ernst-Rudi Theiselmann.
Mit dieser Urkunde wurde gleichsam der Grundstein gelegt für
ein Familienunternehmen, das sich im Laufe der Jahrzehnte durch
gepflegte Gastronomie weithin über Ibbenbürens Grenze einen
guten Ruf erworben und bewahrt hat. Bereits im Jahre 1889 hatte
der Colon Gerhard Apke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Ausschank
von Bier-, Wein- und Kaffee gestellt, war aber unter Verneinung
der Bedürfnisfrage sowohl vom Kreis- als auch Bezirksausschuß
abgewiesen worden. Doch im Jahre 1891 wurde unter Berücksichtigung
der veränderten Verhältnisse - die Eisenbahnhaltestelle "ESCH"
war am 1. August 1889 eröffnet worden - dem Antrage entsprochen
und die Konzession erteilt.
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Seite 5
Drei Jahre später schon stellte der Colon und Wirt Gerhard Apke
einen Antrag auf Erweiterung zum Gastwirtschafts-Betrieb, um
den immer zahlreicher werdenden Fremden, die nach Püsselbüren
kamen, Gelegenheit zur Übernachtung zu bieten. Dieses Gesuch
wurde zunächst wiederum vom Ausschuss des Kreises Tecklenburg
abgelehnt mit der Begründung:
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es sei nicht wünschenswert,
den Branntweingenuss auf dem platten Lande der
zahlreichen Arbeiter-Bevölkerung durch einen neuen
Schankbetrieb, wie solcher mit einer Gastwirtschaft
verbunden ist, unnötiger- und schädlicher Weise Vorschub
zu leisten und weil Fremde, die gerne in Püsselbüren
übernachten möchten, hierzu in Ibbenbüren bei guten
Zugverbindungen hinreichend Gelegenheit fänden….
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Gegen diesen Beschluss legte Colon und Wirt Gerhard
Apke mit Erfolg Berufung beim Verwaltungsgericht in Münster
ein. Die Verwaltungsstreitsache wurde am 24. November 1893 in
Münster in öffentlicher Sitzung verhandelt und u.a. entschieden:
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Das Bedürfnis für eine Gastwirtschaft
in der Nähe eines
Bahnhofs, wo täglich durchschnittlich ein
Personenverkehr von 80 Personen stattfindet, nicht
ableugnen zu können...
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Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg wurde
angewiesen, dem Colon und Wirt Gerhard Apke unter Erstattung
aller Kosten und baren Auslagen in Höhe von fünfzig Mark und
fünfzehn Pfennigen, sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe
von einundzwanzig Mark und fünfundsiebzig Pfennigen... die Konzession
für eine Gastwirtschaft zu erteilen. Die Urkunde für die Konzession,
die jetzt noch handgeschrieben vorliegt, wurde am 20. Januar
1894 vom Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg ausgestellt mit
der Auflage:
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Seite 6 ...
zwei geräumige, gehörig eingerichtete Schankzimmer für den
Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu halten, ferner fünf Schlafzimmer,
Stallung für 10 Pferde und ein besonderer Abort nebst Pissoir
f
ür die Gäste...
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Colon und Gastwirt Gerhard Apke, geb. am 21.
März 1847, in dritter Ehe verheiratet mit Theresia Borchert,
verstarb am 23. Oktober 1920. Erbin des Anwesens wurde die jüngste
Tochter Katharina, die am 8. Juni 1920 den Bäcker und Konditor
Ernst Kreuzmann aus Dinklage/Old ehelichte. Aus der Überlieferung
der vergangenen 70 Jahre spürt man heute noch von dem Geist,
der Ernst Kreuzmann beseelte, als er nach Püsselbüren kam und
den Gasthof übernahm. Eine Bäckerei wurde gebaut und in Betrieb
genommen, ein Lebensmittelgeschäft eingerichtet, der Gastwirtschaft
ein Saal und eine Kegelbahn angefügt. Hier darf nicht unerwähnt
bleiben, dass Ernst Kreuzmann bei der Durchführung dieser Vorhaben
tatkräftige Unterstützung bei seiner Frau Katharina fand, die
ja schon bald zur Seele des Unternehmens wurde.
Die starke Aufwärtsentwicklung wurde mit Ausbruch des 2. Weltkrieges
jäh unterbrochen. Gastwirt Kreuzmann, schon Soldat während des
1. Weltkrieges, wurde abermals zu den Waffen gerufen, ebenso
seine hoffnungsvollen beiden Söhne Heinz und Ernst. Die Bäckerei
mußte geschlossen und die Landwirtschaft erheblich eingeschränkt
werden. Mit beispiellosem Einsatz und unermüdlichem Fleiß wurde
das Unternehmen während der Kriegswirren von Frau Kreuzmann
weitergeführt, dabei kräftig unterstützt von ihrer Tochter "Thea".
Der Name "Kreuzmanns Mutti" kam auf (Katharina) und war bald
in Aller Munde und weithin Begriff für ausgezeichnete Küche
und gepflegte Gastronomie. Und es tut gut, zu wissen und zu
hören, mit welcher Hochachtung man heute noch diesen ihren Namen
erwähnt.
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Seite 7
Wie in vielen, vielen anderen Familien, blieb auch die Familie
Kreuzmann von den Furien des 2. Weltkrieges nicht verschont.
In Auswirkung der zahlreichen Bombenangriffe und hier insbesondere
beim schweren Angriff auf das Bahnhofsgelände am 1. Januar 1945,
wurde das ganze Anwesen erheblich zerstört.
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Ibbenbüren einst und jetzt - von Anton Rosen
Kriegstagebuch von Polizeigendarm Julius Matzner 1. 1.1945
Kriegstagebuch von Polizeigendarm Julius Matzner
1. 1.1945
Es trieben sich mehrere feindliche Tiefflieger in der Gegend umher
und
störten hauptsächlich den Eisenbahnverkehr. Auf dem Bahnhof Esch
stand ein Güterzug mit gepressten Strohballen beladen. Dieser
wurde mit
Bordwaffen angegriffen und mehrere Wagen in Brand geschossen.
In den
Mittagsstunden erfolgte eine furchtbare Explosion. Mehrere Personen
wurden getötet.
Ein Teil des Güterzuges wurde total zerstört. Auch die Holzschuhfabrik
Meyer, neben der der Zug stand, hatte großen Schaden erlitten.
An der Stelle
, wo die brennenden Güterwagen standen, war ein riesiger Sprengtrichter.
Alle Häuser im Umkreis von 500 Meter waren zum Teil
schwer, zum Teil leicht beschädigt. Man vermutet, dass der Zug
unter den Strohballen
zum Teil V-Geschosse oder Minen geladen hatte. Der entstandene
Schaden
war erheblich. Die Feuerwehr war an der Brandstelle. |
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Großes Herzeleid brachte darüber hinaus die Nachricht
vom Soldatentod der an der Ostfront kämpfenden, hoffnungsvollen
Söhne Heinz und Ernst. Die Familie wurde oft enttäuscht, sie
gab aber nie auf. Groß war die Freude, daß Gastwirt Kreuzmann
bei Kriegsende gesund zur Familie zurückkehren konnte. Sofort
wurden die Wiederaufbauarbeiten aufgenommen. Noch größer und
komfortabler sollte alles werden, um den Gast sich wohlfühlen
zu lassen. Und schon bald wieder war der Name "Haus Kreuzmann"
in Aller Munde und Treffpunkt geselliger Veranstaltungen und
harmonischer Familienfeste. Ebenso wie der Name des "Haus Kreuzmann"
mit dem des Sportvereins "Schwarz-Weiß-Esch" unzertrennlich
verbunden ist, so eng sind auch die Beziehungen zur Jagd und
Reiterei verknüpft. Fleiß und unermüdlicher Einsatz im "Dienst
am Gast" bestimmten das Geschehen im Haus Kreuzmann. In der
wechselvollen Geschichte der letzten Jahrzehnte mußten manche
Höhen und Tiefen überstanden werden. Schicksalsvoll, als im
Jahre 1976 innerhalb von 14 Tagen die Eheleute Kreuzmann zu
Grabe getragen werden mußten. Dankbar erinnern wir uns heute
unserer Vorfahren, unserer Eltern und Großeltern, die mit beispiellosem
Engagement Vorbild des Unternehmens waren. Nach dem Tode der
Eheleute Kreuzmann übernahm zunächst Tochter Thea, einzige Erbin
des Anwesens, mit ihrem Ehemann Rudolf Theiselmann, unterstützt
vom ältesten Sohn und gelernten Gastronom, Ernst-Rudi, die Weiterführung
des Unternehmens. Im Jahre 1977 wurde dem jetzigen Besitzer
des Unternehmens, Ernst-Rudi Theiselmann, Enkelsohn des Namensgebers
"Hauses Kreuzmann" das Anwesen in vierter Generation verantwortlich
übergeben mit der Auflage, das Unternehmen für alle Zeiten unter
dem Namen "Haus Kreuzmann" weiterzuführen.
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Seite 8
Am 29. Juli 1977 heiratete Ernst-Rudi Theiselmann seine Frau
Gudrun, geb. Scharein, die sich vorher gründlich im renommierten
Hause "Deutscher Vater" in Münster-Handorf in allen Bereichen
der Gastronomie - und hier besonders der Küchenführung hatte
ausbilden lassen. Nun gingen junge Kräfte ans Werk und führten
den Auf- und Ausbau des Betriebes weiter fort und schafften
die persönliche Atmosphäre, die heute das Haus erfüllt und die
die Gäste immer so gern wiederkommen läßt. Man muß heute schon
einige Augenblicke im Nachdenken verharren, um sich vorstellen
zu können, wie sich noch vor Jahren das Äußere und Innere des
"Hauses Kreuzmann" darbot. Der Fortschritt hat seit dem Jahre
1891 manches verändert im "Haus Kreuzmann" - unverändert aber
blieb der Geist, mit dem die Vorfahren vor nunmehr hundert Jahren
ans Werk gingen. Möge es dem Gastronomen-Paar Ernst-Rudi und
Gudrun Theiselmann vergönnt sein, mit Erfolg Erbe und Auftrag
das "Haus Kreuzmann" in der nunmehr vierten Generation zu erfüllen.
Schicksalhaft, daß am 12. Juni 1986 der einzig Sohn"Tobias"
und hoffnungsvoller Erbe in der dann fünften Generation im kindlichen
Alter von 7 Jahren einem schrecklichen Verkehrsunfall zum Opfer
gefallen ist. Möge jetzt unsere Hoffnung in Erfüllung gehen,
daß es nunmehr Tochter "Luisa" vergönnt sein möge, was die Ahnen
mit Mut und Kraft begannen, in der dann fünften Generation erfolgreich
weiterzuführen. Das "100 jähriqe" Jubiläum will nun das "Haus
Kreuzmann" mit seinen Freunden Gästen feiern, denen an dieser
Stelle für die Jahrzehnte lange Treue ein besonderer Dank ausgesprochen
werden soll.
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Seite 9
100 Jahre Dienst am Gast - Aera Apke - 1891 - 1920 |
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Seite 10
Foto
Der Gründer - Colon Heinrich Gerhard Apke |
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Seite 11
100 Jahre Dienst am Gast
Foto
Das Gründer-Ehepaar Colon Heinrich,
Gerhard Apke, geb. 21.03.1847 in Ibbenbüren
gest. 23.10.1920 in Ibbenbüren
Ehefrau Theresia geb. Borchert
geb. 22.06.1855 in Rodde b/Rheine
gest. 23.12.1936 in Ibbenbüren |
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Seite 12
100 Jahre Dienst am Gast
Biographie des Colon Gerhard Apke |
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Colon Gerhard Apke, geb. am 21. März 1847 in
Ibbenbüren-Püsselbüren, entstammt einem alteingesessenen, bäuerlichen
Familienbetrieb in Püsselbüren. Nach dem Tod seines Vaters,
Colon Johann Gerhard Apke, geb. am 10. August 1797, gest. am
12. November 1877, übernahm Sohn Gerhard den bäuerlichen Betrieb.
Aus dem Vermessungsbuch des Jahres 1604/05, das im Staatsarchiv
in Osnabrück aufbewahrt ist, dürfte interessant sein, feststellen
zu können, dass schon vor rd. 400 Jahren die Vorfahren der Familie
Apke, damals: "VINEK ABEKE" in "DE BURSCHUP PÜSSELBUIREN" aufgeführt
worden sind und mit 74.862 Quadrat-Scheffel (S), (1S = 1. 420
qm), die heimatliche Flur bewirtschaftetet. Zu diesen Flächen
gehörte auch der weit bekannte "Steinbruch Apke", aus dessen
Stein so manches schöne Grabdenkmal und viele herrliche Gebäudefassaden
herausgemeißelt wurden. Colon Gerhard Apke war ein sehr geschätzter
und geachteter Püsselbürener Bürger, ein Mann mit Weitblick,
Unternehmungsgeist, Durchsetzungs-vermögen und voller Tatkraft.
Sein Vorhaben und sein Ziel war es, eine Gastwirtschaft einzurichten
und Gastronom zu werden. Um unseren Nachkommen die erheblichen
Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren für die Gründung und
Einrichtung einer Gastwirtschaft im Hause Püsselbüren Nr. 35
vor Augen zu führen, ist es notwendig, ein Kapitel "Colon Gerhard
Apke und die Eisenbahn" einzufügen; zumal die Einrichtung zunächst
einer Haltestelle für Personenzüge" und die spätere Eröffnung
eines "Bahnhofs" für das Vorhaben des Colon Gerhard Apke, in
seinem Haus eine Gastwirtschaft zu eröffnen, hinsichtlich der
Bedürfnisfrage die entscheidende Wende gebracht hat.
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Seite 13
Colon Gerhard Apke und die Eisenbahn Am 28. Juni 1856 wurde
die Eisenbahnstrecke Osnabrück - Rheine eröffnet und in Betrieb
genommen, Gerhard Apke war gerade 9 Jahre alt. Tagtäglich rollten
die Personen- und Güterzüge ohne Halt durch Püsselbüren. Beim
Durchfahren der Personenzüge kam dem Colonen Gerhard Apke der
Gedanke, daß es doch für die Bevölkerung von Püsselbüren vorteilhaft
und von großem Nutzen sei, auch von Püsselbüren aus mit dem
Zug nach Ibbenbüren oder Rheine fahren zu können, denn noch
mußten alle diese Wege zu Fuß oder mit Pferd und Wagen gemacht
werden. Und wenn schon in Hörstel und Laggenbeck eine Haltestelle
eingerichtet war, müßte dies doch auch in Püsselbüren möglich
sein. Colon Gerhard Apke schritt zur Tat. Bei der Bevölkerung
von Püsselbüren fand er für sein Vorhaben, in Püsselbüren eine
Haltestelle für Personenzüge einzurichten, große Zustimmung
und Begeisterung. Mit tatkräftiger Unterstützung vom damaligen
Lehrer in Püsselbüren "Kampmann" wurden bei den zuständigen
Stellen, und hier besonders bei der zuständigen Eisenbahn-Direktion
in Hannover, schriftliche Eingaben gemacht und viele schwierige
Verhandlungen geführt, um auch für Püsselbüren eine Haltestelle
für Personenzüge zu erreichen. Um gegen die immer wieder von
den Genehmigungsbehörden erteilten Ablehnungsbescheide anzugehen,
brachte Colon Gerhard Apke viel Geld und Zeit auf, sein Vorhaben,
eine Haltestelle für Personenzüge einzurichten, durchzusetzen.
Endlich, nach mehr als 2 Jahren intensiv geführter Verhandlungen,
gab nach einer Ortsbesichtigung die zuständige Eisenbahn-Direktion
in Hannover unter hohen Auflagen grünes Licht für die Einrichtung
eines "Personenhaltepunktes" in Püsselbüren.
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Seite 14
Colon Gerhard Apke wollte um jeden Preis die "Haltestelle für
Personenzüge" in Püsselbüren und verbürgte sich persönlich für
die Erfüllung der hohen Auflagen, die da lauteten:
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1.
Grund und Boden für Bahnhof und Bahnsteige kostenlos zur Verfügung
zu stellen.
2.
Einen Betrag von 6000 Mark als verlorenen Zuschuss (Fond Perdue)
aufzubringen.
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Den Namen "Püsselbüren" nicht zu verwenden, weil im Jahre 1861
drei Kilometer westlich vom Bahnhof Ibbenbüren eine Kohlenladestelle
mit dem Namen "Püsselbüren" eingerichtet wurde (Kohlenwäsche)
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Am 1. August 1889 - ebenfalls vor rd. 100 Jahren
- wurde der "Personenhaltepunkt ESCH" dem Verkehr übergeben,
nachdem 30 Jahre die Personenzüge ohne Halt durch Püsselbüren
gefahren waren. Laut Auflage durfte der Name "Püsselbüren" nicht
verwendet werden. Weil nun der Haltepunkt im fruchtbarsten "Apken-Esch"
lag, gab man der Haltestelle den Namen "ESCH".
Colon Gerhard Apke baut den Bahnhof Esch
Am 25. Oktober 1889 ging beim Amt in Ibbenbüren eine Anzeige
des Polizeidieners Loismann ein, die da lautet:
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Dem Amt zeige ich gehorsamst an, daß
der Colon
Gerhard Apke einen Bau begonnen hat ohne polizeiliche Erlaubnis
(Haltestelle
und Wartesaal). Die Bauarbeiten lieferte der Zimmermeister Lünnemann.
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Colon Gerhard Apke wollte mehr als den am 1. August
1889 eingerichteten Personenhaltepunkt; er wollte einen ordentlichen
Bahnhof eingerichtet haben mit Möglichkeiten auch für den Güterverkehr.
Nochmals ganz von vorne anzufangen und ein Genehmigungsverfahren
durch alle Instanzen zu bringen, hielt er nicht für durchsetzbar.
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Seite 15
Und Colon Gerhard Apke schritt zur "Eigeninitiative"; er baute
auf eigene Kosten einen Bahnhof und einen Wartesaal für die
Gäste, ein Vorhaben, wohl einmalig in der Eisenbahn- Geschichte.
Die Behörden, vor allen Dingen die Eisenbahn-Direktion in Hannover,
nahmen die Eigen-Initiative des Colon Gerhard Apke zur Kenntnis.
Am 9. April 1894 schrieb die Eisenbahn-Direktion Hannover:
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Dem Königlichen Landratsami teilen wir
gehorsamst mit, dass der zwischen
Hörstel und Ibbenbüren eingerichtete Personenhaltepunkt "ESCH"
zum
Personenbahnhof mit beschränktem Güterverkehr ausgebaut ist.
Er führt fortan
die Bezeichnung: ESCH (Westfalen) - um eine Verwechslung mit
der
gleichnamigen Station "ESCH" der Luxemburgischen Prinz-Heinrich-Bahn
zu vermeiden.
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Die Inbetriebnahme erfolgte am 1. Mai 1894 und
im Jahre 1899 wurde der unbeschränkte Güterverkehr zugelassen,
soweit die Geschichte: Colon Gerhard Apke und die Eisenbahn.
Sie ist hier so eingehend dargestellt, weil die Eröffnung zunächst
von einer Haltestelle - und später eines Bahnhofs "ESCH" für
die Erteilung der Wirtschaftserlaubnis in seinem Haus Püsselbüren
Nr. 35 von entscheidender Bedeutung gewesen ist.
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Seite 16
100 Jahre Dienst am Gast
Der Kampf um die "Wirtschaftserlaubnis"
Schon immer war es das Vorhaben des Colon Gerhard Apke, in seinem
neu erbauten Haus Püsselbüren Nr. 35 eine Bier-, Wein- und Kaffee-Wirtschaft
einzurichten. Um dieses Ziel zu erreichen, war ihm die Eröffnung
einer Personen-Haltestelle vor der Tür von existentieller Bedeutung,
sollte doch dann durch die veränderte Lage den Behörden eine Ablehnung
seines Antrages auf Wirtschaftserlaubnis mit der Verneinung der
Bedürfnisfrage nicht mehr begründet werden können, und damit sollte
er Recht behalten. Am 8. November des Jahres 1889 - schon 3 Monate
nach Eröffnung der Personen-Haltestelle "ESCH", stellte Colon
Gerhard Apke beim Amt in Ibbenbüren Antrag auf Erteilung der Konzession
zum Betriebe einer "Wein-, Bier- und Kaffee-Wirtschaft". Nach
näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der Ortspolizei- und
Gemeindebehörde wurde der Antrag u.a. unter Verneinung der Bedürfnisfrage
sowohl vom Kreis- als auch vom Bezirksausschuss abgewiesen. In
dem Schreiben vom Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg vom 3.
Dezember 1889 - in Originalfassung nachgeheftet heißt es dazu:
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Seite 17
3.12.1889
Tecklenburg, den 3. Dezember 1889 |
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An Herrn
Colon Gerhard Apke
P ü s s e l b ü r e n p. C. des Amts |
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Auf Ihr Gesuch vom 8. November ds. Js.
um Erteilung der Konzession zum Betriebe einer Wein-, Bier-
und Kaffee Wirtschaft wird Ihnen nach näherer Prüfung der Sachlage
und Anhörung der Ortspolizei- und Gemeindebehörde hierdurch
eröffnet, dass diesem Antrage mit Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung
vom 21. Juni 1869 / 1, Juli 1883 nicht stattgegeben werden kann,
weil ein Bedürfnis zur Errichtung einer solchen Wirtschaft in
Ihrem Hause nicht vorliegt. Gegen diesen Bescheid steht Ihnen
innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung der dem Kreisausschuss
einzureichende Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren
zu. Die eingereichten beiden Zeichnungen erfolgen anbei zurück.
Unterschrieben vom Königlichen Landrat des Kreises Belli
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Seite 20
100 Jahre Dienst am Gast
Der Kampf des Colon Gerhard Apke geht weiter
Colon Gerhard Apke ließ sich durch die ablehnenden Bescheide
und Urteile nicht davon abhalten, nach Wegen und Begründungen
zu suchen, in seinem Hause die Genehmigung zur Errichtung einer
Wirtschaft zu erlangen. Fristgerecht legte er Beschwerde ein
und stellte Antrag auf mündliche Verhandlung beim Bezirksausschuss
des Verwaltungsgerichts in Münster. Die Verhandlung fand am
9. Mai 1890 beim Verwaltungsgericht in Münster statt. Aber auch
vor diesem Gericht blieb Colon Gerhard Apke ohne Erfolg. Die
Berufung, das Gericht möge die Entscheidung des Kreisausschusses
zu Tecklenburg vom 8. Januar 1890 aufheben, wurde endgültig
abgewiesen. Der Wert des Streitgegenstandes wurde unter Berücksichtigung
des Umstandes, dass es sich um eine beschränkte Schenkwirtschaft
auf dem platten Lande handelt, angemessen auf 500 Mark festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 14 Mark wurden dem Kläger
Gerhard Apke auferlegt. Die Niederschrift über das Verfahren
in der Verwaltungsstreitsache und das Urteil: "Im Namen des
Königs" des Verwaltungsgerichts in Münster ist im Original nachgeheftet.
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Seite 28
100 Jahre Dienst am Gast
Colon Gerhard Apke gibt nicht auf
Colon Gerhard Apke erkannte, daß auch bei der Verhandlung vor
dem Verwaltungsgericht in Münster die Verneinung der "Bedürfnisfrage"
die entscheidende Begründung für das ablehnende Urteil gewesen
war. Dennoch waren die Behörden bemüht, wie alle ablehnenden
Bescheide zeigen, eine Vermehrung der Schenkwirtschaften, vor
allen Dingen auf dem platten Lande, zu verhindern, um dem schädlichen
Branntweingenuss keinen Vorschub zu leisten.
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DOCH BALD ERKANNTEN DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN,
DASS MIT DER
ERÖFFNUNG DER PERSONEN-HALTESTELLE "ESCH", GLEICHSAM VOR DER
TÜR DES COLON GERHARD APKE, HINSICHTLICH DER BEDÜRFNISFRAGE
EINE VERÄNDERTE LAGE EINGETRETEN WAR, ZUMAL DER
PERSONENVERKEHR IMMER STÄRKER WURDE.
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Wie im Schreiben vom 9. November 1889 des Kreisausschusses
an die Amtsverwaltung in Ibbenbüren zu lesen ist, hat in einer
Randnotiz der Landrat des Kreises, "Belli", vermerkt, dass der
Gemeindevorsteher das Gesuch des Colon Gerhard Apke wohl wegen
der veränderten Lage befürwortet hat. Weiter ist vermerkt, daß
gegen die Erlaubnis gemäß § 33 der Gewerbeordnung keine "prinzipielen
Bedenken" bestehen, sofern die räumlichen Vorbedingungen erfüllt
seien, die Erlaubnis zum Ausschank von Bier, Wein und Kaffee
zu erteilen. Gegen die Ausdehnung der Erlaubnis zum Ausschank
von Branntwein jedoch würde Widerspruch erhoben. In der Sitzung
des Kreisausschusses in Tecklenburg vom 12. März 1891 wurde
dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren die Erlaubnis zum Betriebe
einer Bier-, Wein- und Kaffee-Wirtschaft in seinem neu erbauten
Hause Püsselbüren Nr. 35 an der Eisenbahn-Haltestelle "ESCH"
erteilt.
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Seite 29
12.3.1891
100 Jahre Dienst am Gast
Der "Wirtschafts-Erlaubnisschein" |
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Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird
hierdurch auf Grund des § 33 der Reichs- Gewerbeordnung vom
21. Juni 1869 und vom 1. Juli 1883 die Erlaubnis zum Betriebe
einer Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft in dem in der Bauerschaft
Püsselbüren, Landgemeinde Ibbenbüren, belegenen unter Nr. 35
des Katasters aufgeführten Hause erteilt. In diesem Hause hat
er zwei geräumige, gehörig eingerichtete Schankzimmer für den
Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu halten, auch einen besonderen
Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den Nachweis,
dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet sind, hat
der Conzessionär vor Beginn des Gewerbebetriebes zu erbringen
und gilt dieser Nachweis und die Dauer dieser Einrichtung als
Bedingung der Conzession. Dieser Erlaubnisschein ist nur für
die Person des in demselben benannten Gewerbetreibenden selber
und nur für das eben bezeichnete Lokal gültig und mithin, sobald
hierin eine Änderung eintritt, von selbst erloschen. Wird das
bezeichnete Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt, oder
von den in dieser Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen,
so erfolgt nach § 114 der Gewerbeordnung Bestrafung mit Geldbuße
bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger
Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirtschaft muss spätestens
binnen 2 Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls
die erteilte Conzession erlischt.
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Tecklenburg, den 12. März 1891
Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg,
gez. BELLI
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Seite 32
22.3.1891
Tecklenburg, den 22. März 1891
An Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren
Ibbenbüren
Auf den Bericht vom 16. Februar cr. Nr. 812 erwidere ich
Ew. Wohlgeboren, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am
12. ds. Mts. dem Colonen G. Apke zu Püsselbüren die Conzession
zur Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft in seinem neu erbauten
Hause an der Eisenbahn-Haltestelle "Esch" ertheilt hat und übersende
anliegend den ausgefertigten Wirtschafts-Erlaubnisschein zur
Notiz und Aushängung mit dem Veranlassen, die Hausnummer in
demselben noch einzutragen, bzw. hierher anzuzeigen.
Die genaue Erfüllung der gestellten Conzessions-Bedingungen
wollen Ew. Wohlgeboren streng überwachen lassen und für die
Inzugangs-Stellung des Apke bei der Gewerbesteuer Sorge tragen.
Die von dem Conzessionirten einzuziehenden Stempelgebühren ad.
1 M, 50 Pf habe ich per Postnachnahme erhoben.
Der Vorstand des Kreisausschusses
BELLI, Landrat
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Seite 35
100 Jahre Dienst am Gast
Die Schenkwirtschaft Apke in Püsselbüren Nr. 35 Dem Colonen Gerhard
Apke wurde als Vorbedingung für die Erteilung der "Wirtschafts-Erlaubnis"
zum Ausschank von Bier, Wein und Kaffee zur Auflage gemacht, |
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in seinem Hause Püsselbüren Nr. 35 zwei
geräumige und gehörig
eingerichtete Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets
disponibel zu
halten und auch einen besonderen Abort nebst Pissoir einzurichten.
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TextUm diesen Forderungen und Auflagen gerecht
zu werden, ließ Colon Gerhard Apke sein Haus umgestalten und
die Räumlichkeiten schaffen, die für den Betrieb einer "Wirtschaft"
gefordert worden waren. Bilder und Fotos von der Wirtschaft
im Haus Püsselbüren Nr. 35 aus den Gründerjahren (1891/94) können
nicht mehr vorgezeigt werden. Das nachstehend aufgeführte Foto
zeigt auf einer Ansichts-Postkarte die Wirtschaft und den Bahnhof
mit "Gruss aus Esch" aus den Jahren um 1920.
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Seite 36
100 Jahre Dienst am Gast
Der Kampf um die Konzession für eine Gastwirtschaft Mit der
Einrichtung der Personen-Haltestelle "ESCH" am 1. August 1889
hatte sich der Fremdenverkehr bedeutend gesteigert. Immer stärker
wurde von Geschäftsreisenden um Übernachtungsmöglichkeiten nachgesucht,
welche die in und um Püsselbüren/Dickenberg befindlichen Industriegebiete
besuchen wollten, Dies war für Gerhard Apke Grund und Anlaß,
eine Konzessions-Erweiterung für eine Gastwirtschaft zu beantragen.
Diesen Antrag stellte Gerhard Apke am 1. April 1893. Mit der
Konzession für eine Gastwirtschaft war der Ausschank von Branntwein
in Gläsern verbunden und erlaubt. So wurde vom Amt Ibbenbüren
und auch vom Bezirksausschuss in Tecklenburg der Antrag abgewiesen
mit der Begründung,
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man wolle und dürfe dem so schädlichen
Branntweingenuss der zahlreichen Arbeiter-Bevölkerung auf dem
platten Lande keinen Vorschub leisten, zumal schon 650 m vom
Hause Apke bereits die Schankwirtschaft Krause (jetzt Wulf)
liegt...
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Im amtlichen Schreiben vom 26. April 1893 des
Kreisausschusses des Kreises Tecklenburg, unterschrieben vom
Landrat Belli an Herrn Colonen und Wirt Gerhard Apke, Püsselbüren,
wird mitgeteilt:
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Auf Ihr Gesuch vom 1. April 1893 um Erteilung
der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft in Ihrem Hause
wird Ihnen nach näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der
dortigen Ortspolizei- und Gemeindebehörde hierdurch eröffnet,
dass dem Antrage mit Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung
vom 21. Juni/L Juli 1809 nicht stattgegeben werden kann, weil
ein Bedürfnis zur Einrichtung einer Wirtschaft in Ihrem Hause
nicht vorliegt. Die eingereichte Zeichnung erfolgt anbei zurück
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Seite 41
12.8.1893
Püsselbüren b./Ibbenbüren den 12. August 1893 |
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An den Vorsitzenden des Kreisausschusses
Herrn Landrath Belli
Wohlgeboren zu Tecklenburg
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In Sachen der Conzession zum Betriebe der
Gastwirtschaft, verhandelt am 3. Juli ds. Jahres in Tecklenburg
beantrage ich gehorsamst Berufung vor dem Bezirksausschuss,
unter Hinweis auf meine früheren Begründungen und Nachweise.
Im Ausschuss werde ich das Bedürfnis einer Gastwirtschaft noch
besonders klarzulegen versuchen.
Gehorsamst
G. Apke
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Seite 43
16.9.1893
100 Jahre Dienst am Gast
Die Berufung beim Verwaltungsgericht in Münster
Fristgerecht legte Colon und Wirt Gerhard Apke nach dem ablehnenden
Bescheid des Kreisausschusses in Tecklenburg Berufung beim Verwaltungsgericht
in Münster ein. Dazu heißt es im Schreiben des Kreisausschusses
Tecklenburg vom 22. Juli |
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An den Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren,
in Ibbenbüren:
In der Verwaltungsstreitsache des Wirts Gerhard Apke zu Püsselbüren,
Kläger
wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde der Landgemeinde
Ibbenbüren
(Amtmann Dittrich zu Ibbenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann
zu Bockraden),
Beklagte
wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirtschaft
erhalten Euer Wohlgeboren beifolgend 2 Ausfertigungen der vom
Kreisausschuss in seiner
Sitzung vom 3. d. Mts. getroffenen Entscheidung für den Kläger
und die Beklagte mit dem
Veranlassen, dieselben schleunigst gegen Empfangsbescheinigung
aushändigen zu lassen
und die Empfangsbescheinigung binnen 18 Tagen hierher einzusenden.
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Tecklenburg, den 16. September 1893 |
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Seite 50
10.9.1893
An die Ortspolizeibehörde von Ibbenbüren
Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren |
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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts
Gerhard Apke zu Püsselbüren wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde
von Ibbenbüren wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe einer
Gastwirtschaft sind in Folge der von dem Kläger gegen die Entscheidung
des Kreisausschusses vom 3. Juli ds. Jahres rechtzeitig eingelegten
Berufung die Verhandlungen heute dem Bezirksausschuss zu Münster
als Berufungsgericht zum weiteren Verfahren eingereicht worden,
wovon die Parteien gemäß Titel des Landesverwaltungsgesetzes
vom 30. Juli 1883 hierdurch benachrichtigt werden.
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Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende BELLI
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Seite 53
21.10.1893
Im Weiteren die Anberaumung der Berufungsverhandlung vor dem Bezirksausschuss
in Münster:
Bezirksausschuss
Münster, den 21. Oktober 1893 |
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An die Ortspolizeibehörde Nr. 3675/IV
Ibbenbüren
Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren, Ibbenbüren |
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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts
Gerhard Apke zu Püsselbüren,
Kläger und Berufungskläger
gegen die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren,
Beklagte und Berufungsbeklagte,
ist zur mündlichen Verhandlung über die Berufung in dem hiesigen
Königlichen
Regierungs-Gebäude im Sitzungssaale des Bezirks-Ausschusses
Termin auf
Freitag, den 24. November ds. Jahres, vormittags 11 ¾ Uhr
anberaumt, wozu die Berufungsbeklagten hierdurch mit dem Bemerken
geladen werden,
dass beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen entschieden
werden wird
In der mündlichen Verhandlung werden die Parteien oder ihre
mit Vollmacht versehenen Vertreter
gehört (§§ 68, 71, 72, 73, 90, 92 des Landes-Verwaltungsgesetzes
vom 30. Juli 1883)
Der Vorsitzende d. BezirksausschussesDer Vorsitzende d. Bezirksausschusses
i.V. Wiesmann
i.V. Wiesmann
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Seite 66
22.12.1893
Tecklenburg, den 22. Dezember 1893 |
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An Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren
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In der Verwaltungsstreitsache des Wirts
G. Apke zu Püsselbüren wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde
von Ibbenbüren wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe der
Gastwirtschaft erhalten Ew. Wohlgeboren anliegend 3 Ausfertigungen
des zweitinstanzlichen Urteils des Bezirksausschusses zu Münster
vom 24. November d. Js. für den p. Apke, den Gemeindevorsteher
und für die Ortspolizeibehörde zur Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung,
welche mir binnen 8 Tagen einzureichen ist. Da durch diese Entscheidung
endgültig die Erlaubnis zum Gastwirtschaftsbetriebe erteilt
ist, so wollen Ew. Wohlgeboren binnen obiger Frist noch darüber
berichten, welche Bedingungen in der vom Kreisausschuss demnächst
auszufertigenden formellen Conzession zu stellen sein würden,
bzw. welche Lokalitäten Apke für den Wirtschaftsbetrieb bereitstellen
kann und will
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Seite 67
(wie viele Gastzimmer, wie viele Schlafzimmer mit wie vielen
Betten und Stallung für wie viele Pferde). Der Wirtschafts-Erlaubnisschein
für Apke vom 12. März 1891 ist einzuziehen und beizufügen. Dem
p. Apke ist meinerseits gestattet worden, schon jetzt, vorbehaltlich
der formellen Conzessionserteilung, die Gastwirtschaft zu betreiben
Ferner wollen Ew. Wohlgeboren veranlassen, dass die der Beklagten
zur Last fallenden Kosten und baren Auslagen des Verfahrens
nämlich: a) Kosten-Pauschquantum bleibt außer Ansatz, b) Porto
Auslagen c) Festgesetzte baren Auslagen des Amtmanns Dittrich
und des Gemeindevorstehers Verlemann für Wahrnehmung des Termins
am 3. Juli cr, in Summa 21,75 Mark, geschrieben Einundzwanzig
Mark, fünfundsiebzig Pfennige binnen 14 Tagen aus der dortigen
Landgemeinkasse an die hiesige Kreiscommunalkasse gezahlt werden.
Namens des Kreisausschusses
Der Vorsitzende BELLI
Tecklenburg, den 20. Januar 1894
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Seite 74
20.1.1894
An Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren
Ibbenbüren
Auf den Bericht vom 8. Januar ds. Js. Nr. 9017 erwidere
ich Ew. Wohlgeboren, dass dem Colonen G. Apke zu Püsselbüren
Nr. 35 die Conzession zur Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaft
in seinem Hause hiermit erteilt wird. Gleichzeitig übersende
ich Ihnen den ausgefertigten Wirtschafts-Erlaubnisschein zur
Notiznahme und Aushändigung mit dem Veranlassen, die genaue
Erfüllung der gestellten Conzessions-Bedingungen streng zu überwachen
und für die Inzugangstellung des Apke bei der Gewerbesteuer
Sorge tragen zu wollen. Die von dem Conzessionierten einzuziehenden
Stempelkosten ad 1,50 Mark habe ich p. Postnachnahme erhoben.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
BELLI, Landrat
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Seite 77
4.5.1895
Tecklenburg, den 4. Mai 1895
Beschluss In der Verwaltungsstreitsache des Wirts und Colonen
Gerhard Apke zu Püsselbüren, Amts Ibbenbüren,
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Kläger
Wider die Ortspolizei- und Gemeindebehörde von Ibbenbüren, (Amtmann
Dittrich zu Ibbenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann zu Bockraden)
Beklagte
wegen Erteilung der Conzession zum Betriebe einer Gastwirtschaft
hat der Kreisausschuss auf das von Rechtsanwalt Jungeblodt zu
Münster eingereichte Kosten-Festsetzungsgesuch vom 11. März
1895 in seiner Sitzung vom 2. Mai 1895 beschlossen: die von
dem Vertreter der obsiegenden Partei, dem Rechtsanwalt Jungeblodt
zu Münster laut Anlage liquidirten, der Beklagten nach dem rechtskräftigen
Erkenntniss des Bezirksausschusses vom 24. November 1893 zur
Last fallenden baren Auslagen des obsiegenden Theils werden
auf den liquidirten Gesamtbetrag von 50,15 Mk - geschrieben:
Fünfzig Mark, fünfzehn Pfennige festgesetzt.
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Seite 78
Gegen diesen Feststellungsbeschluss ist gemäß § 108 des Landes
Verwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1893 binnen 2 Wochen nach der
Zustellung die Beschwerde an den Bezirksausschuss zu Münster
zulässig, welche innerhalb derselben dem unterzeichneten Kreisausschuss
angebracht und begründet werden muss.
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg BELLI
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Brm. (kurzerhand)
An die Ortspolizei- und Gemeindebehörde zu Ibbenbüren, z.
Hd. des Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren, z. Hd. des Herrn
Gemeindevorstehers Verlemann, Wohlgeboren, Bockraden. mit dem
Ersuchen um Empfangsbescheinigung in 3 Tagen. Sofern gegen den
Feststellungsbeschluss dortseits keine Beschwerde erhoben werden
sollte, wird ersucht, die festgesetzten baren Auslagen der Kürze
und der Kostenersparnis wegen dem Liquiditen direct zu zahlen,
bzw. die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen und vom Geschehen
mir Mittheilung zu machen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
BELLI
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Seite 81
20.1.1894
Wirtschafts-Erlaubnisschein
Dem Colonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch auf
Grund des § 33 der Reichsgewerbeordnung vom 2. Juni 1869/ 1.
Juli 1893 in Verbindung mit § 144 des Zuständigkeitsgesetzes
vom 1. August 1893 die Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft
in dem in der Bauerschaft Püsselbüren, Landgemeinde Ibbenbüren,
belegenen, unter Nr. 35 des Katasters aufgeführten Hause erteilt.
In diesem Hause hat er zwei geräumige, gehörig eingerichtete
Schankzimmer für den Wirtschaftsbetrieb stets disponibel zu
halten, ferner 5 Schlafzimmer, Stallung für 10 Pferde, und einen
besonderen Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den
Nachweis, dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet
sind, hat der Conzessionirte vor Beginn des Gewerbebetriebes
zu erbringen und gilt dieser Nachweis und die Fortdauer dieser
Einrichtung als Bedingung der Conzession. Dieser Erlaubnisschein
ist nur für die Person des in demselben benannten Gewerbetreibenden
selber und nur für das oben bezeichnete Lokal gültig und mithin,
sobald hierin eine Änderung eintritt, von selbst erloschen.
Wird das bezeichnete Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt
oder von den in der Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen,
so erfolgt nach § 147 der Gewerbeordnung Bestrafung mit Geldbuße
bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger
Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirtschaft muss spätestens
binnen zwei Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls
die erteile Conzession erlischt.
Tecklenburg, den 20. Januar 1894
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg,
BELLI
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Seite 83
100 Jahre Dienst am Gast
Colon Gerhard Apke als Gastwirt
Nach endgültiger Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft
durch Urteil des Verwaltungs-Gerichts in Münster vom 24. November
1893 wurde am 20. Januar 1894 durch den Kreisausschuss des Kreises
Tecklenburg dem Colon Gerhard Apke die Wirtschafts-Erlaubnis
erteilt. Gefordert wurde noch,
neben den schon eingerichteten Schankräumen noch 5 Schlafzimmer,
Stallungen für 10 Pferde und einen besonderen Abort nebst Pissoir
für die Gäste einzurichten.
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So geschah es denn auch und ein "penibler" Wirtschaftsbetrieb
wurde bei Weiterführung der Landwirtschaft in vollem Umfange
aufgenommen und durchgeführt. Von älteren Püsselbürener Bürgern
ist überliefert, dass Colon und Wirt Gerhard Apke, der auch
ein sehr musikalischer Mann war, mit seinen hübschen Töchtern
eine gern besuchte Gastwirtschaft führte, wo "immer was los
war" und die über Ibbenbürens Grenze hinweg als das "Drei-Mädel-Haus"
weithin bekannt war. Der Arbeitsalltag nahm - wie auch in den
benachbarten Wirtschaften - seinen Lauf. Argwöhnisch beobachtete
die Bevölkerung von Püsselbüren das Geschehen in den Wirtschaften
und das Verhalten der Wirte gegenüber ihren Gästen. Aus den
vorliegenden Anzeigen und Meldungen des Polizeidieners Loismann
ist zu entnehmen, dass Gesetze und Vorschriften von den Wirten
oft außeracht gelassen wurden. Auch blieben die bekannten häuslichen
Verhältnisse unberücksichtigt, um eigenen Vorteil und Profit
zu nutzen.
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Seite 84
So ist es auch zu verstehen, dass die Behörden bei der Erteilung
von Conzessionen für Wirtschaften, die zum Ausschank von alkoholischen
Getränken berechtigt waren, größte Zurückhaltung bewahrten,
um dem so schädlichen Branntwein-Genuss keinen weiteren Vorschub
zu leisten. Einige Meldungen und Beschwerden, die vom Polizeidiener
Loismann, einem Mann für Recht und Ordnung, dem Amt gemeldet
wurden und heute noch im Stadtarchiv in Ibbenbüren aufbewahrt
werden, sollen nachstehend im Original unseren Nachkommen nicht
vorenthalten bleiben. Sehr bezeichnend der Schlusssatz in einer
Meldung des Polizeidieners Loismann:
So geht es bei unseren Wirten zu, die den Gästen zur Nacht
das Geld ablocken und selbst in bunten Pantoffeln einen Herrn
"Faulenzer" spielen.
Und so lauten die Meldungen und Beschwerden:
Am 24. November 1893 wurde dem Amt durch den Polizeidiener Loismann
gemeldet: Ich fühle mich veranlasst, Hochwohlgeboren mitzuteilen,
dass in den Wirtschaften in Püsselbüren eine Zeit lang die reinste
Schwärmerei ist, denn bei G. Apke werden ganze Nächte hindurch
Karten gespielt und Bier getrunken. Ja, selbst wenn die Leute
betrunken sind, wird ihnen von Apke was vorgesungen und es werden
dadurch immer mehr zum Trinken gereizt. Wenn die Leute betrunken
sind, können sie auch so viel Gläser Bier verlangen, wie sie
wollen, es wird ihnen gegeben.
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Seite 85
Auch muss er kurzer Zeit wieder Schnaps verabreicht haben. Auskunft
über diese Teile kann jedenfalls geben:
Die Gastwirtschaft, wie erzählt ist, will er nur haben, um Schnaps
ausschenken zu dürfen. In Nächte herein "schwärmen", so geht
es auch bei Krause (Wulf) und bei Friedrich Veith auf dem Dickenberg,
zu.
Ich hoffe doch, dass Sie, Hochwohlgeboren, so gütigst sein wollen,
dem Übel abzuhelfen.
Mit aller Hochachtung
N.N. (Loismann)
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Seite 85
31.12.1893
Eine weitere Anzeige des Polizeidieners Loismann vom 31. Dezember
1893 lautet:
Dem Amte zeige ich gehorsamst an, dass ich von dem Wirt Krause
in Püsselbüren in Erfahrung gebracht habe, dass der Wirt Apke
selbst am zweiten Weihnachtstage Branntwein an die Gäste in
seinem Hause in Gläsern verabreicht habe. Zeuge: Josef Lüttmann
in Püssselbüren.
Loismann, Polizeidiener
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1.2.1894 etwa
Eine weitere sehr bemerkenswerte Meldung des Polizeidieners
Loismann an das Amt lautet:
Ich bitte um Entscheidung wegen der Frage über die Polizeistunden
bei den Wirtsleuten in Püsselbüren, gelten die abends 10 Uhr
oder anderen Morgen 3, 4 Uhr? Die ist eine merkwürdige Frage,
aber hier bei den Wirten geht's über Gesetz und Ordnung. Die
Gäste können die ganze Nacht hindurch am Kartentisch und bei
den geistigen Getränken sitzen. Ob sie nüchtern oder betrunken
sind, die Gläser werden ihnen immer wieder von neuem gefüllt.
Am 31. Januar sind Gr. Kockmeier und Julius Oelgemöller und
noch mehrere, die ich nicht weiß, bei Krause bis anderen Morgen
5 Uhr gewesen, da endlich hat er ihnen gesagt, jetzt wär`s Zeit,
nach Hause zu gehen. Also, da wusste er es, warum dann nicht
vorigen Abend 10 Uhr? So geht's werktags und sonntags. Lassen
sie den Ungruhe von Wernsmeiers Kotten kommen, der wird es Ihnen
schon erzählen, wie es da hergeht. Dieser hat einen Mieter Steinfort,
der liegt fast stets da, er kommt des Nachts betrunken nach
Hause, schimpft und tobt, dass Frau und Kinder sich durch die
Flucht retten müssen.
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Seite 87
Geht das so fort, will Ungruhe ihn nicht mehr in der Miete haben.
Wo sollen Frau und Kinder dann hin? Sonntags morgens, wenn die
Leute zur Kirche gehen, geht er nach Kruse und kommt alsdann
betrunken zurück. Ist das recht vom Wirt, soviel Schnaps zu
geben? Und der Wirt Apke ist nicht besser, der schickt sogar
den Leuten bei der Arbeit Nachricht, zu kommen und Skat zu spielen.
Wenn er dann bis zum anderen Morgen den Gästen das Geld abgelockt
hat, mögen sie schon gehen. So geht's werktags und sonntags.
Kann das gehen, ist das Recht? Beim Wirt Nibuhr geht's gerade
so. Schnaps kann jeder kriegen, ob es Tag ist oder Nacht, kümmert
ihn nicht.
So geht's bei unseren Herren Wirten zu, die den Gästen zur Nacht
das Geld ablocken und selbst in bunten Pantoffeln einen Herrn
"Faulenzer" spielen.
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Seite 94
100 Jahre Dienst am Gast
"Ende der Aera Apke" Colon und Wirt Gerhard Apke starb
im Alter von 73 Jahren. Seine Ehefrau, die Wirtin Theresia Apke,
geb. Borchert, verzichtete auf die Konzession und Weiterführung
der Gastwirtschaft.
Colon und Gastwirt Gerhard Apke verstarb am 21.10.1920 in Ibbenbüren
im Alter von 73 Jahren. Seine Ehefrau, Theresia, geb. Borchert
verstarb am 23.12.1936 in Ibbenbüren im Alter von 81 Jahren
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Seite 95
100 Jahre Dienst am Gast
Aera Kreuzmann 1920 - 1976
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Seite 98
100 Jahre Dienst am Gast
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Ernst Kreuzmann als Wirt, Kaufmann und Bäcker
Katharina, geb. am 20. Mai 1896, Käthi gerufen, (später Mutti)
und jüngste Tochter des am 20. Dezember 1920 verstorbenen Colons
und Wirt Gerhard Apke, wurde nach Verzicht ihrer Mutter auf
Weiterführung und Conzession der Gastwirtschaft, Erbin des Anwesens.
Katharina hatte nach Beendigung ihrer Schulzeit im bekannten
Hotel Möllers in Rheine eine Ausbildung als Köchin und Wirtschafterin
erhalten und trat anschließend in den elterlichen Betrieb ein.
Am 8. Juni 1920 heiratete Katharina im Alter von 24 Jahren den
Bäcker und Konditor Ernst Kreuzmann, geb. am 12. Januar 1895
aus Dinklage/Oldenburg. Aus der Überlieferung der vergangenen
70 Jahre spürt man heute noch von dem Geist, der Ernst Kreuzmann
beseelte, als er nach Püsselbüren kam und die Gastwirtschaft
übernahm. Mit Urkunde vom 8. Januar 1921 vom Kreisausschuss
des Kreises Tecklenburg wurde Ernst Kreuzmann die Genehmigung
zum Betreiben der Gastwirtschaft erteilt. Voller Tatendrang
ging Ernst Kreuzmann ans Werk, führte die Gastwirtschaft nicht
nur weiter, sondern vergrößerte den Betrieb noch, baute einen
Saal und eine Doppel-Kegelbahn und richtete eine Gartenwirtschaft
ein. Ernst Kreuzmann wollte noch mehr. Der Gedanke, eine eigene
Bäckerei und Konditorei zu haben, ließ ihn nicht ruhen. Die
Bäckerei wurde gebaut und in Betrieb genommen und auch noch
ein Lebensmittelgeschäft eingerichtet. Hier darf nicht unerwähnt
bleiben, dass Ernst Kreuzmann bei all seinen Vorhaben bei seiner
Frau Katharina tatkräftige Unterstützung fand, ja, sie sollte
schon bald die Seele des Unternehmens werden.
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Seite 104
100 Jahre Dienst am Gast
Wirtin "Mutti Kreuzmann"
Die starke Aufwärtsentwicklung wurde mit Ausbruch des 2.
Weltkrieges 1939 jäh unterbrochen. Gastwirt Ernst Kreuzmann,
schon Soldat während des 1. Weltkrieges, wurde abermals zu den
Waffen gerufen und Soldat im Feindesland. Auch die beiden hoffnungsvollen
Söhne, Heinz und Ernst, noch in der Berufsausbildung stehend,
wurden zur Wehrmacht einberufen und ebenso Soldaten im Feindesland.
Frau Kreuzmann mit Tochter Thea blieben mit dem ganzen Betrieb
allein zurück. Die Bäckerei musste geschlossen und die Landwirtschaft
erheblich eingeschränkt werden. Tochter Thea, gerade 18 Jahre
jung und bis dahin im Internat des Josefstiftes in Ibbenbüren
in Schulausbildung, musste die Schule verlassen und zur Unterstützung
der Mutter nach Hause zurückkehren. Mit beispiellosem Einsatz
und unermüdlichem Fleiß wurde das Unternehmen während der Kriegswirren
von Frau Kreuzmann, dabei kräftig unterstützt von ihrer Tochter
Thea, weitergeführt. Der Name "Mutti Kreuzmann" kam auf und
war bald in Aller Munde. Wer kannte diese Frau nicht in ihren
stets schneeweiß gescheuerten Holzschuhen? Und wer sah sie je
anders als mit ihrem stets so schön gewellten weißen Haar, dazu
die starke Brille, die ihr Gesicht prägte! Es tut gut zu wissen
und zu hören, mit welcher Hochachtung man heute noch diesen
ihren Namen "Kreuzmanns Mutti" erwähnt.
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Fotos
Sohn Heinz
Ernst Kreuzmann
Sohn Ernst
Siehe auch Foto Mutti Kreuzmann und Tochter Thea
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Seite 108
100 Jahre Dienst am Gast im Haus Kreuzmann
Nach dem Bombenangriff am 1. Januar 1945 Unvergessen bleiben
ihr Einsatz, ihre Betreuung und Verpflegung der im Püsselbürener
Raum untergebrachten Aachener Flüchtlinge, dazu die tägliche
Verpflegung der im Raum Ibbenbüren noch im Kriegseinsatz befindlichen
Soldaten, viele davon noch fast im Kindesalter. Mutti Kreuzmann
hatte in ihrer Gastwirtschaft für die Betreuung und Verpflegung
der vielen Flüchtlinge und Soldaten eine Großküche eingerichtet.
Darüber hinaus kamen viele durch die Kriegswirren in Not geratene
Menschen an ihre Tür, die sie immer für alle offen hielt. Viele
ältere Ibbenbürener und Püsselbürener Bürger wissen es heute
noch zu schätzen und zu danken. Es muss hier einfach noch erwähnt
und als großes Glück bezeichnet werden, dass bei dem schweren
Luftangriff auf den Bahnhof Esch in den Mittagsstunden des 1.
Januar 1945, wo sich gerade die Aachener Flüchtlinge im Saal
der Gastwirtschaft am Mittagstisch befanden,
Dach und Fenster einstürzten, aber außer Angst und Schreck niemand
ernstlich zu Schaden kam. Wie nachgeheftete Bilder zeigen, wurde
durch den schweren Bombenangriff das ganze Anwesen erheblich
beschädigt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Nachbarn, mit
Hilfe von Freunden und Bekannten wurden Dach und Fenster notdürftig
abgedichtet, um wenigstens Kälte und Regen abzuwehren, die Fortführung
des Wirtschaftsbetriebes zu ermöglichen, um vor allen Dingen
Flüchtlinge und Soldaten weiter verpflegen zu können. Mit dem
guten Willen, aus aller Not das Beste zu machen, wartete man
von Tag zu Tag auf das Ende des Kriegsgeschehens und auf Heimkehr
der Angehörigen.
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Seite 110
Haus Kreuzmann, Bilanz am Ende des Krieges
Wie in vielen, vielen anderen Familien blieb auch die Familie
Kreuzmann von den Furien des Krieges nicht verschont. In Auswirkung
des schweren Bombenangriffs in den Mittagsstunden des 1. Januar
1945 auf das ganze Bahnhofsgelände wurde auch die Gastwirtschaft
erheblich beschädigt. Tiefe Trauer über die Nachricht vom Soldatentod
des jüngsten Sohnes Heinz der im Alter von 19 Jahren im fernen
Osten sein Leben lassen musste. Großes Herzeleid brachte darüber
hinaus die Vermisstenmeldung vom ältesten Sohn Ernst, hoffnungsvoller
Nachfolger und Erbe des Anwesens, der bei den Rückzugsgefechten
im Osten im Alter von 21 Jahren als vermisst gemeldet wurde.
So groß die Enttäuschung auch war, aufgegeben wurde aber nicht.
Groß war die Freude, als in diesen Tagen der Vater der vorgenannten
beiden Söhne, der Gastwirt ERNST KREUZMANN, gesund zur Familie
zurückkehren konnte. Groß auch die Freude, als Ende 1945 der
Ehemann von Tochter Thea, Rudolf Theiselmann, gesund aus Krieg
und Gefangenschaft zurückkehrte. Rudolf Theiselmann, geb. am
28. Oktober 1914, Reichsbahn-Inspektor und Leutnant der Reserve
aus dem benachbarten Hörstel, hatte am 27. September 1944 Tochter
Thea Kreuzmann in Ibbenbüren geheiratet.
Foto
Hochzeit 1944 von Rudolf Theiselmann mit Thea Kreuzmann
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Seite 111
Wiederaufbau der Gastwirtschaft
Gleich nach Kriegsende wurde mit den Wiederaufbauarbeiten begonnen
und große Anstrengungen unternommen, den Wirtschaftsbetrieb
weiterzuführen. Ein schwieriges Beginnen, denn noch galt die
"Zigarettenwährung", und nur über Beziehungen und Tausch konnten
Waren und Materialien erstanden werden. Infolge des allgemein
großen Kohlenmangels entstanden in den Wäldern des Dickenbergs
zahlreiche "Privat-Pütts". Die älteren Püsselbürener Bürger
erinnern sich noch heute dieser wilden "Püttzeit" und dem Tun
und Lassen einiger Betreiber, bei denen Geld keine Rolle spielte
und die das Umschlaggeschäft wegen der Nähe zum Bahnhof u.a.
auch in der Gastwirtschaft Kreuzmann abwickelten. Ernst Kreuzmann
nutzte die Stunde der Zeit. Tauschgeschäfte wurden eingeleitet,
und so konnte er frühzeitig den Wiederaufbau seiner so stark
beschädigten Gastwirtschaft erfolgreich durchführen. Aber mit
der Währungsumstellung im Jahr 1948 normalisierte sich alles
sehr schnell und ein Aufblühen der Wirtschaft in allen Bereichen
brachte wieder Beschäftigung und Wohlstand. So wurden von den
Gästen auch wieder höhere Ansprüche gestellt, die man, um wettbewerbsfähig
zu bleiben, erfüllen musste. Nochmals wurden Um- und Anbauten
durchgeführt. Noch größer und komfortabler sollte alles werden,
um den Gast sich wohlfühlen zu lassen, dabei wurden Bäckerei
und Lebensmittelgeschäft aufgegeben.
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Seite 114
In Anerkennung der besonderen Verdienste, die sich die Familie
Kreuzmann-Theiselmann in Deutschlands kalorienmäßig schlechtester
Zeit um das Wohl der Bediensteten der Oberzugleitung der Reichsbahn-Direktion
Münster erworben hat, ernennen wir Herrn Ernst Kreuzmann in
Esch / Westfalen Nr. 5 zum Ehrenmitglied der Oberzugleitung
der Reichsbahn-Direktion Münster und sichern ihm und seiner
Familie jede mögliche Hilfe zu. Münster, den 13. März 1948
Die Bediensteten der Oberzugleitung der Reichsbahn-Direktion
Münster
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Seite 116
Nochmalige Um- und Anbauten
Mit der Verbesserung und Vergrößerung der Räumlichkeiten im
Haus Kreuzmann wurde die Nachfrage nach Veranstaltungsmöglichkeiten
immer größer. Alte Vereine lebten wieder auf; und neue Vereine
wurden gegründet und suchten Räumlichkeiten und Lokale, um Versammlungen
durchzuführen und Festlichkeiten veranstalten zu können. Alte
und neue Kegelklubs suchten noch intakte Kegelbahnen und die
Jugend fragte nach Unterhaltung und Tanzmöglichkeiten. In all
diesen Belangen konnte nach dem schnellen Wiederaufbau das Haus
Kreuzmann die starke Nachfrage weitgehend befriedigen. Haus
Kreuzmann war bald in Aller Munde und Treffpunkt geselliger
Veranstaltungen und harmonischer Familienfeste. Ernst Kreuzmann,
seine Freunde nannten ihn "Entlang", Mitglied in vielen Vereinen
und Verbänden, war ein leidenschaftlicher Jäger, ein Freund
der Reiterei und ein großer Förderer des Sportvereins "Schwarz-Weiß-Esch".
So wählten die Sportler das Haus Kreuzmann auch zum Vereinslokal
des Sportvereins. Aber auch zur Jagd und mit der Reiterei waren
seine Beziehungen eng verknüpft. Die zahlreichen Auszeichnungen
und Ehrungen von Vereinen und Verbänden machen die Wertschätzung
der Person Ernst Kreuzmann deutlich. Große Freude machten ihm
seine beiden Enkel Ernst-Rudi und Heinz, die den Namen seiner
beiden im Kriege gefallenen Söhne bekommen hatten. Schon sehr
früh nahm er seine zwei Schützlinge und ständigen Begleiter
mit zur Jagd und brachte ihnen den Umgang mit Pferden und die
Kunst des Reitens bei.
Nachstehend einige aktuelle Bilder von diesem Geschehen. Siehe
Original
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Seite 118
Ehrenurkunde
Herrn Ernst Kreuzmann, Ibbenbüren wird in Anerkennung seiner
langjährigen Zugehörigkeit zur jagdlichen Organisation die Treuenadel
des DJV für 50jährige Mitgliedschaft verliehen. Hamm, den 14.3.1974
Deutscher Jagdschutz-Verband Landesgruppe Westfalen e.V. im
LJV Nordrhein-Westfalen e.V. - Landesvereinigung der Jäger
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Seite 120
100 Jahre Dienst am Gast
Neben aller Arbeit, Freud und Leid
Bei allen Vereinsverpflichtungen und privaten Interessen
wurden die Aufgaben als Hausherr und Gastgeber nicht vernachlässigt.
Fleiß, Zuverlässigkeit und unermüdlicher Einsatz im "Dienst
am Gast" bestimmten das Geschehen im Haus Kreuzmann. In der
wechselvollen Geschichte der letzten Jahrzehnte mussten manche
Höhen und Tiefen überstanden werden. Wie überall im Leben, lösten
sich auch im Haus Kreuzmann Freud und Leid ab. Schicksal war
es, dass Eheleute Ernst und Katharina Kreuzmann am 7. Juni 1970
ihre "Goldene Hochzeit" wegen schwerer und länger andauernder
Erkrankung von "Mutti Kreuzmann" im Krankenhaus in Recke feiern
mussten. Noch heute gebührt dem ganzen Krankenhaus mit Chefarzt
Dr. Epping und allen Schwestern Dank und Anerkennung für die
so festlich gestaltete Feier. Stellvertretend für die vielen,
vielen Glückwünsche, Briefe und Gratulationen, nachgeheftet
das Glückwunsch-Telegramm des Landkreises Tecklenburg und ein
Gruß und Glückwunsch von einem Freund des Hauses und Freund
der Familie, Heinz Hegemann aus Beckum, der im Saal der Gaststätte
für die Schüler und Schülerinnen der Ludgeri-Schule in Püsselbüren
als "Molli" viele Jahre "Kasperle"-Vorführungen durchgeführt
hat. Neben recht herzlichen Grüßen heißt es:
Zu dem seltenen Feste der Goldenen Hochzeit übermitteln wir
im Namen des Landkreises Tecklenburg den Eheleuten Ernst Kreuzmann
und Katharina, geb. Apke die herzlichsten Glückwünsche. Mögen
dem Jubelpaar noch viele glückliche Jahre beschieden sein.
Tecklenburg, den 7. Juni 1970
Landrat Börgel
Oberkreisdirektor Rinke
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Seite 123
Gastronom Ernst Kreuzmann 80 Jahre alt |
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Der Alltag und das Geschäft erfordertem immer
wieder aufs Neue ihr Recht in der Pflicht: Dienst am Gast und
für eigene Festlichkeiten und Stunden der Besinnung blieb im
Haus Kreuzmann wenig Zeit. Davon aber blieb aber der 12. Januar
1975 ausgenommen. In einer großen Feier und mit beneidenswerter
Vitalität beging Ernst Kreuzmann inmitten seiner zahlreichen
Freunde, Bekannten und Gönner Seinen 80. Geburtstag und alle,
alle kamen. Bedauerlich nur, dass an diesem seinen Ehrentag
seine Frau, Mutti Kreuzmann wegen Erkrankung, nicht an seiner
Seite sein konnte.
Nachstehend einige Bilder und Presseberichte von dieser Feier,
siehe Original.
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Zeitung
Gastwirt Ernst Kreuzmann wird am Sonntag, dem 12. Januar, 80
Jahre Ein begeisterter Jäger und Pferdefreund Wer ihn kennt,
-wird zugeben,- dass damit nicht zu viel gesagt wurde. "Entlang",
wie ihn seine Freunde nennen, hat sich eine beneidenswerte Vitalität
erhalten und "rührt auch heute noch in so manchem Topf". Wer
weiß nicht irgendeine Geschichte von ihm zu berichten. So mancher
Verein in und um Püsselbürern hat ihm vieles zu verdanken, auch
heute' noch beschäftigt er sich aktiv mit dem Pferdesport. Besonders
die Jäger wissen ihn zu schätzen. Wie vielen Jungjägern gab
er, der große Heger und Jäger, in seinem Jagdrevier die Möglichkeit,
ihr erstes Stück Wild zu erlegen. Wir wünschen Kreuzmanns Ernst
noch weiterhin viel Waidmannsheil und dass er noch so manches
schöne Jahr an der Seite seiner "Mutti" verbringen möge.
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Seite 124
Zum Geburtstag herzliche Glückwünsche 80 Jahre ist eine lange
Zeit. Wie immer im Leben, Freud und Leid wechselten sich ab
und viel Schweres hat unser Geburtstagskind durchstehen müssen.
Nicht auf Rosen gebettet zur Welt gekommen, harte Jugend- und
Lehrzeit, in 2 Kriegen zu den Waffen gerufen, 2 hoffnungsvolle
Söhne im Krieg gefallen, Aufgebautes durch Bomben zerstört,
das sind die Meilensteine der langen Wegstrecke. Und dennoch
nie aufgegeben, das war eben seine besondere Stärke und hat
ihn immer wieder nach vorn gebracht. Dabeisein ist alles und
das hat er beachtet. Ob im Vereinsleben gebraucht - und hier
besonders im Sport - bei den Jägern auf der Jagd gern gesehen,
bei seinen Pferden unentbehrlich und beim Pferdesport nicht
wegzudenken, immer war er am Ball, Berater, Gönner, Förderer
der Sache. Und das hat ihn so jung gehalten und seine Aktivitas
bewahrt!
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Seite 125
Ende der Ära Kreuzmann
Höhen und Tiefen, Erfreuliches und Schweres mussten, wie immer
und überall im Leben, auch im Haus Kreuzmann durchstanden werden.
Schicksalhaft, als im Mai des Jahres 1976 innerhalb von 14 Tagen
die Eheleute Kreuzmann zu Grabe getragen werden mussten. Nach
einem erfüllten, arbeitsreichen Leben ging die Ära Kreuzmann
zu Ende. Dankbar erinnern wir uns heute unserer Vorfahren, unserer
Eltern und Großeltern, die mit beispiellosem Engagement Vorbild
des Unternehmens waren.
2 Todesanzeigen, siehe Original
Ernst Kreuzmann, geb. 12.1.1895 - gest. 9.5.1976
Käthe Kreuzmann, geb. Apke, geb. 26.5.1896 - gest. 19.5.1976
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Seite 126
Ära Theiselmann
1976-1977
1977-1991
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Seite 127
Ära Theiselmann
1976-1977
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Seite 128
Thea und Rudolf Theiselmann
Thea, geb. Kreuzmann, geb. 7.10.1921
Rudolf Theiselmann, geb. 28.10.1914 in Hörstel
Heirat am 27.9.1944 in Ibbenbüren
2 Söhne
Ernst-Rudi und Heinz
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Seite 130
Ära Thea und Rudolf Theiselmann
Nach dem Tode der Eheleute Kreuzmann wurde einzige Tochter
Thea Erbin des Anwesens. Schon seit ihrem 16. Lebensjahr war
sie im elterlichen Betrieb tätig und dort wegen der sehr starken
Sehbehinderung ihrer Mutter unentbehrlich geworden. Deshalb
verblieb sie auch nach ihrer Heirat im Jahre 1944 zur Unterstützung
ihrer Mutter im elterlichen Betrieb und nahm mit ihrem Ehemann
Wohnung im Haus Kreuzmann. Nach einer kurzen Übergangszeit wurde
dem älteren Sohn, Ernst-Rudi, am 1. Januar 1977 das Unternehmen
verantwortlich übergeben. Der jüngere Sohn Heinz studierte Rechts-
wissenschaften und wurde Rechtsanwalt und Notar. Nach Pensionierung
des Ehemannes, der über 40 Jahre im Dienst der Bundesbahn- direktion
in Münster gestanden hatte, verlegten Ende 1977 Eheleute Thea
und Rudolf Theiselmann ihren Wohnsitz nach Münster, um dort
in ihrem schönen Eigenheim gemeinsam den wohlverdienten Ruhestand
zu genießen. Mögen ihnen noch viele, viele Jahre in Gesundheit
beschieden sein.
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Seite 131
Ära Theiselmann 1977 - 1991
Foto:
Gastronom Ernst-Rudi Theiselmann
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EINE ÜBERRASCHUNG
bereiteten Fußballerinnen und Fußballer von Schwarz-Weiß
Esch ihrem Vereinswirt Ernst-Rudi Theiselmann und seiner jungen
Frau Gudrun, als das junge Paar nach der Trauung die Herz-Jesu-Kirche
in Püsselbüren verließ. Dem Glückwunsch des Nachwuchses schließt
sich die ganze Sportgemeinde Schwarz-Weiß-Esch an, die nun bereits
in der dritten Generation im "Haus Kreuzmann" von der Familie
Kreuzmann-Theiselmann betreut wird.
Ernst-Rudi Theiselmann - Gudrun Theiselmann, geb. Scharein
Einladung
Hochzeitsfeier in unserem Hause "Hotel Haus Kreuzmann" Trauung
in der Herz-Jesu-Kirche
Gastronomen-Paar
Ernst-Rudi Theiselmann, geb. 4.9.1946 in Ibbenbüren Gudrun Theiselmann,
geb. Scharein, geb. 7.11.1954 in Hörstel Heirat man 29.7.1977
in Ibbenbüren
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Seite 135
Erlaubnisbescheid
Ernst-Rudo1f Theiselmann, geboren am 04.09. 1946 in Ibbenbüren,
wohnhaft Ibbenbüren, Zum Esch Nr. 21 wird hiermit auf Grund
§ 2 des Gaststättengesetzes (GastG) vom 5. Mai 1970 (BGBI. I
S. 465) in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Verordnung
zur Ausführung des Gaststättengesetzes die Erlaubnis zum Betriebe
einer Schank- und Speisewirtschaft mit Beherbergungs-Betrieb
erteilt.
Die Erlaubnis berechtigt zum Ausschank folgender Getränke
A
alkoholhaltige Getränke. Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer
Getränke schließt die Erlaubnis alkoholfreier Getränke ein [§
3 (3) GastG]
B
Abgabe von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle.
C
Beherbergung von Gästen
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Für die Ausübung des Gewerbebetriebes werden
nach Maßgabe der diesem Erlaubnisbescheid angehefteten Zeichnungen
Beschreibungen folgende Räume und Plätze zugelassen:
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Schank- und Speiseraum 90,13 m2
Gastzimmer 27,69 m2
Gastzimmer 53,29 m2
Kegelzimmer 52,21 m2
(5 u. 6) Saal 299,08 m2
(7- 9) Fremdenzimmer
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Die Erlaubnis wird auf Grund § 5 des Gaststättengesetzes
mit folgenden Auflagen verbunden:
1
Das nach § 18 BSeuchG für die im Gaststättengewerbe Beschäftigten
erforderliche Gesundheits-Zeugnis muss vorhanden sein, es ist
auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Einsicht vorzulegen.
Gemeinschafts-Handtücher dürfen nicht verwendet werden
2
Für die Beseitigung der festen Abfallstoffe sind feuerfeste Abfalleimer
mit Deckel zu verwenden |
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Seite 136
Diese Erlaubnis gilt nur für die im Erlaubnisbescheid bezeichnete
Person und die angegebenen Räume und Plätze. Sie erlischt, wenn
der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung
der Erlaubnis begonnen hat oder den Betrieb seit einem Jahr
nicht mehr ausgeübt hat. Die Ausübung des Gewerbes durch einen
Stellvertreter ist nur mit besonderer Erlaubnis (Stellvertretungserlaubnis)
der zuständigen Behörde gestattet. Bei jedem Wechsel der Stellvertretung
ist eine neue Erlaubnis erforderlich. j Die Betriebsräume unterliegen
der ständigen Überwachung der zuständigen Behörde. Die Dienstkräfte
der zuständigen Behörde sind befugt, Grundstück und Geschäftsräume
des Betriebes zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen
vorzunehmen. Die jeweils geltenden Bestimmungen des Gesetzes
zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Vorschriften
über die Sperrzeit sind zu beachten. Auf § 28 GastG wird besonders
hingewiesen. Die darin aufgezählten Ordnungswidrigkeiten können
nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit mit einer
Geldbuße bis zu 10 000 Deutsche Mark geahndet werden.
Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis (§ 15 GastG)
Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes ist zurückzunehmen,
………Weiterer Text siehe Original
Ibbenbüren, den 2.11.1983
Die Ordnungsbehörde der Stadt Ibbenbüren
Komnik
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Seite 137
100 Jahre Dienst am Gast
Ära Ernst-Rudi und Gudrun Theiselmann
Am 1. Januar des Jahres 1977 wurde dem jetzigen Besitzer
des Unternehmens, Ernst-Rudi Theiselmann, Enkelsohn des Namensgebers
"Haus Kreuzmann", das Anwesen in vierter Generation verantwortlich
übergeben mit der Auflage, das Unternehmen für alle Zeiten unter
dem Namen "Haus Kreuzmann" weiterzuführen. Ernst-Rudi, ältester
Sohn der Eheleute Thea und Rudolf Theiselmann, war schon frühzeitig
auf Übernahme und Weiterführung des Betriebes vorbereitet worden.
Nach Abschluss der Höheren Handelsschule in Ibbenbüren und Besuch
der Hotel-Fachschule in Bad Reichenhall erhielt er seine Ausbildung
zum Hotel- und Gaststätten-Kaufmann im Park-Hotel in Bremen.
Am 29. Juli 1977 heiratete Ernst-Rudi Theiselmann seine Frau
Gudrun, geb. Scharein aus Hörstel, die sich vorher umfassend
im bekannten und gutgeführten Haus "Deutscher Vater" in Münster-Handorf
in allen Bereichen der Gastronomie, und hier besonders in der
Küchenführung, hatte ausbilden lassen. Nun gingen junge Kräfte
ans Werk und führten den Auf- und Ausbau des Betriebes weiter
fort, unternahmen umfangreiche Renovierungen und Verschönerungen
im Gaststätten-, sowie Verbesserungen und Modernisierungen im
Hotelbereich und schafften die persönliche Atmosphäre, die heute
das Haus erfüllt und die die Gäste immer so gerne wiederkommen
lässt. Dies machen auch nachstehend die Pressemitteilungen über
einige Jubiläumsveranstaltungen im Haus Kreuzmann deutlich.
Der Hegering Ibbenbüren feiert sein 40. Jägerfest bei Kreuzmann
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Seite 138
60 Jahre Schwarz-Weiss Esch 1930 - 1990
Treff im Vereinslokal bei Sieg -bei Niederlagen erst recht
Haus Kreuzmann
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Seite 139
JUBILÄUMS-TANZTURNIER
der DEUTSCHEN SONDERKLASSE
in den latein-amerikanischen-Tänzen
1991
um den EHRENPREIS DER STADT IBBENBÜREN 1991
im Rahmen eines festlichen Balles
Sonnabend, den 19. Januar 1991, 19.30 Uhr Hotel ,,Haus Kreuzmann"
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Seite 141
Das Hotel-Restaurant Haus Kreuzmann Man muss heute schon einige
Augenblicke im Nachdenken verharren, um sich vorstellen zu können,
wie sich noch vor Jahren das Äußere und das Innere des Haus
Kreuzmann darboten. Wie einladend sich heute das Haus Kreuzmann
als "Hotel-Restaurant" darstellt, zeigen im Hausprospekt Ausstattung,
Angebot und Leistungen des Hauses. Auch ein "Party-Service"
des Hauses Kreuzmann verdient erwähnt zu werden, wird er doch
immer mehr und umfangreicher in Anspruch genommen. Die nachstehenden
Bilder und Fotos geben Aufschluss.
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Seite 145
Foto
Gastronomenpaar
Ernst-Rudi Theiselmann
geb. 4.September 1946 in Ibbenbüren
und Gudrun Theiselmann, geb. Scharein
geb. 7. November 1954 in Hörstel
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Seite 146
Ausblick
Unser aller Wunsch
Möge es dem Gastronomen-Paar Ernst-Rudi und Gudrun Theiselmann
gelingen, Erbe und Auftrag des Haus Kreuzmann in der nunmehr
vierten Generation mit Glück und Erfolg zu erfüllen. Überlassen
wir es dem Schicksal, dass es nach dem schrecklichen Unfalltod
ihres hoffnungsvollen Sohnes und Erbnachfolgers Tobias, der
Tochter Luisa vergönnt sein möge, was der Ahnen Mut und Kraft
begonnen, in der dann fünften Generation erfolgreich weiterzuführen.
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Seite 147
100 Jahre Dienst am Gast
Rückblick
Der Fortschritt hat seit dem Jahre 1891 manches verändert
im Haus Kreuzmann, unverändert aber blieb der Geist, mit dem
vor 100 Jahren die Vorfahren ans Werk gegangen sind. 100 Jahre
Familienbesitz zeugen nicht nur von Bodenständigkeit, sondern
vielmehr von Fleiß, Arbeit und Leistung mehrerer Generationen,
wie das Lebensbild im Haus Kreuzmann in seiner jetzt 100jährigen
Geschichte gezeigt hat. Auch die schlimmen Auswirkungen und
Zerstörungen während zweier Weltkriege und die Schicksalsschläge
durch den Soldaten- und Unfalltod hoffnungsvoller Söhne und
Erbnachfolger, wie schmerzlich sie auch alle sein mussten, haben
es nicht vermocht, Weiterbestehen und Fortschritt des Unternehmens
aufzuhalten. Und darum ist hier versucht worden, die 100jährige
Geschichte des Hauses aus noch vorhandenen Urkunden und Schriftstücken,
aus mündlichen Überlieferungen und aus Unterhaltungen mit älteren
Püsselbürener Bürgern und aus eigenem Erlebnissen und Erfahrungen
während meiner fast 50jährigen Zugehörigkeit zur Familie und
zum Haus Kreuzmann zusammengetragen und für unsere Nachkommen
aufzuschreiben.
Münster, im März 1991
Rudolf Theiselmann, geb. 28.10.1914 in Hörstel
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Haus-Recherche Kreuzmann
Zum Esch 21 war Püsselbüren 35, heute Haus Kreuzmann
1889 hat Gerhard Apke laut Chronik das Haus Püsselb. 35 gebaut,
1905 Gerhard Apke, Wirt, Püsselb. 35
1930 Ernst Kreuzmann, Wirt, Apke, Theresia, Landwirtin, Püsselb.
35
Apke wohnt nun Püss. 167 - Birkhof 6
1939 Ernst Kreuzmann, Wirt, Püsselb. 35
1939 Alfons Apke, Bauer, Püsselb. 35
1949 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21, Tel. 211, Kolonialwaren,
Bäckerei
1952 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21
1956 Ernst Kreuzmann, Wirt, Zum Esch 21
1958 Kreuzmann, Ernst, Wirt, Zum Esch 21
1958 Ernst Kreuzmann, Gastwirtschaft, Fremdenzimmer
Doppel-Scherenbahn, Saalbetrieb, Im Ausschank: Dortmunder Kronenbier,
Esch,
Fernruf: Ibbenbüren 2211
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Der Urhof Abke (Apke), heute Kirchstr. 2
Flur 8, Parzelle 511 aus 81
1813 Heinr. Abke genannt
1825 Urkarte - Hof Abke, alter Hof schwarz eingetragen
1867 Abke, Neubau rot eingetragen
1895 etwa Neubau entstanden, Mittelwert
1905 Wilhelm Wiethölter, Bergmann
1930 Wilhelmine Wiethölter, Landwirtin
1939 Wilhelmine Wiethölter, Witwe, Friedrich W., Bergmann, Hertha
W.
1952 Wilhelm Wiethölter, Bergmann
1956 Heinrich Ungruhe, Tischlerei
Schreiben an die Oberpostdirektion Münster
Postgeschichte Seite 565
RUDOLF THEISELMANN
Münster, den 23.7.1990
Gallenkamp 16
4400 Münster
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An die
Oberpostdirektion
4400 Münster
Betreff
Festschrift für 100 - Jahrfeier der Gastwirtschaft
"Haus Kreuzmann" in Ibbenbüren-Püsselbüren.
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Sehr geehrte Damen!
Sehr geehrte Herren!
Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des "Haus Kreuzmann" (früher
Apke) in Ibbenbüren-Püsselbüren wird eine Festschrift über den
Werdegang des Hauses vorbereitet. Am 12.3.1891 wurde dem Colon
Gerhard Apke in Ibbenbüren - Püsselbüren die Erlaubnis zum Betriebe
einer Schenkwirtschaft durch den Kreisausschuss des Kreises
Tecklenburg erteilt. Aus der Überlieferung geht hervor, dass
mit der Eröffnung der Haltestelle (Zug) "Esch-Westf." am 1.8.1889
die Postverwaltung in der Schenkwirtschaft Apke eine "Poststube"
für die Bevölkerung von Püsselbüren einrichten ließ. Da diese
Tatsache aus unseren Unterlagen nicht ersichtlich ist, möchte
ich Sie bitten, prüfen zu lassen, ob aus Ihren Unterlagen und
Akten angegeben werden kann, ob und unter welchen Bedingungen
in dem Hause die Poststelle verwaltet worden ist. Es wäre für
mich als Angehöriger der Familie interessant, diesen Punkt in
der Festschrift für alle Püsselbürener aufführen zu können.
(Es gibt ein Exemplar der Festschrift im Haus Kreuzmann). Denn
noch heute wird im Hause Kreuzmann von der "Alten Poststube"
gesprochen. Für Ihre Mühewaltung im Voraus meinen Dank und mit
Spannung sehe ich Ihrer Antwort gern entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Theiselmann
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Es erfolgte scheinbar keine Antwort.
In der Datei Postgeschichte, Leitbereich Ibbenbüren von Cl.
Beckemeyer
findet sich folgender Eintrag:
1.1.1891 - In Esch wird bei Gerhard Apke eine Posthülfsstelle
eingerichtet.
Transkription der Original-Handschriften
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26.4.1893
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg
Tecklenburg, 26.4.1893
N°306
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An
Herrn Colonen und Wirth
Gerhard Apke, Püsselbüren
p. C. des Amts Ibbenbüren
Auf Ihr Gesuch vom 1. April d.J. um Ertheilung der Concession
zum Betriebe der Gastwirthschaft in ihrem Hause wird Ihnen nach
näherer Prüfung der Sachlage und Anhörung der dortigen Ortspolizei
und Gemeindebehörde hierdurch eröffnet, dass dem Antrage mit
Rücksicht auf § 33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung vom 21 Juni 1809
(21. Juli 1883) nicht stattgegeben werden kann, weil ein Bedürfnis
zur Errichtung einer Wirthschaft in Ihrem Hause nicht vorliegt.
Die eingereichte Zeichnung erfolgt anbei zurück. Gegen diesen
Bescheid steht Ihnen innerhalb 2 Wochen nach dessen Zustellung
der dem Kreisausschusse einzureichende Antrag auf mündliche
Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren zu. Abschrift geht
brm. an Herrn Amtmann Dittrich Wohlgeboren, Ibbenbüren
Auf den Bericht vom 10. April d. J. N° 2475 zur Kenntnisnahme
und Aushändigung des anliegenden Bescheides an den G. Apke gegen
Empfangsbescheinigung, welche innerhalb 10 Tagen einzureichen
ist.
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg
Belli
1. Empfangsbescheinigung hinzufügen
2. Ad acta XIY 5.
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21.6.1890
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Im Namen des Königs
In der Verwaltungsstreitsache des Colon Gerhard Apke zu
Püsselbüren, Kläger, wegen Ertheilung der Konzession zum Betriebe
einer Kaffee-, Wein-, und Bierschenke hat der Bezirksausschuß
zu Münster in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Mai 1890, an
welcher teilgenommen haben
1. Als Vorsitzender: Verwaltungsgerichts- Direktor Wiesmann
2. Als Beisitzer: Regierungs-Rath Brenken
3. " " Oeconomie-Rath Winkelmann
4. " " Kaufmann Bitter
5. " " Kreisgerichts- Rath a. D. Ficker
Als Protokollführer der Regierungs- Sekretär Sicke, nach stattgehabter
mündlicher Verhandlung entschieden, daß auch die Berufung des
Klägers die Entscheidung des Kreis-Ausschusses zu Tecklenburg
vom 8. Januar 1890 aufzuheben ist, in der Sache selbst aber
dahin zu entscheiden, daß dem Kläger die nachgesuchte Konzession
zum Betriebe einer Kaffee-, Wein-, und Bierschenke zu versagen
ist, demselben auch die Kosten und die baren Auslagen des Verfahrens
zur Last zu legen sind und es auch bei dem vom Kreis-Ausschusse
angenommenen Streitwerthe von 500 Mark zu belassen.
Von rechts Wegen
Gründe
Bezüglich des Sachverhaltes wird zunächst auf die Entscheidung
des Kreis- Ausschusses zu Tecklenburg vom 8. Januar dieses Jahres,
welche in ihren Gründen eine vollständige und zutreffende Darstellung
der damaligen Sachlage enthält, verwiesen.
Gegen eben erwähntes Urtheil wurde Kläger mit seinem Antrage
auf Ertheilung der Konzession zum Betriebe einer Kaffee-, Wein-,
und Bierwirtschaft in seinem Hause abgewiesen, es hat derselbe
fristgerecht Berufung eingelegt, und unter Beziehung auf seinen
früher bereits geltend gemachten Gründe Aufhebung der erstinstanzlichen
Entscheidung und Ertheilung der nachgesuchten Konzession, für
welche ein Bedürfnis jedenfalls vorliege, beantragt. Dem gegenüber
hielt der Vertreter des öffentlichen Interesses an der Verneinung
der Bedürfnisfrage im vorliegenden Falle fest und stellt Abweisung
der Berufung anheim. Da in dem Termin zur mündlichen Verhandlung
von den Parteien ebenfalls keine neuen Thatsachen vorgebracht
wurden, so erübrigt das erstinstanzliche Erkenntnis sowohl im
rechtlichen wie tathsächlicher Hinsicht einer erneuten Prüfung
zu unterwerfen, und es war hiernach, wie geschehen, zu entscheiden.
Ausweislich der in den Streitakten befindlichen Protokolle über
die Sitzung vom 8. Januar 1890, in welchen das fragliche Erkenntnis
gefällt wurde, haben an der Entscheidung außer dem Vorsitzenden
5 Mitglieder des Kreis-Ausschusses, also eine gerade Zahl von
Mitgliedern theilgenommen. In diesem Falle dürfte gemäß § 40
des Landes-Verwaltungs-Gesetzes das dem Lebensalter nach jüngste
gewählte Mitglied an der Abstimmung nicht theilnehmen und es
hätte in dem Protokoll ausdrücklich erkennbar gemacht sein müssen,
dass dieser bestimmten gerichtlichen Vorschrift entsprochen
sei. Da solches nicht geschehen, so muß gefolgert werden, dass
an der Abstimmung nicht, wie vorgeschrieben, eine ungerade Zahl
von Richtern theil genommen hat; damit aber ist eine wesentliche
Vorschrift des Verfahrens verletzt und das Erkenntnis somit
nichtig, unterliegt mithin der Aufhebung. In der Sache selbst
ist bei nunmehriger freien Beurtheilung jedoch den Ausführungen
des ersten Richters durchweg beizutreten. Das Haus des Klägers,
in welchem die neue Wirtschaft betrieben werden soll, liegt
in der Bauerschaft Püsselbüren und ziemlich nahe der vor kurzem,
ersichtlich nur für den Lokalverkehr neu eingerichteten Haltestelle
Esch an der Osnabrücker-Rheiner Bahn. In der Bauerschaft Püsselbüren
befanden sich nun, wie tatsächlich festgestellt worden ist,
bereits 5 Wirtschaften; es kann mithin keine Rede davon sein,
dass mit Rücksichten auf diese Bauerschaft die Errichtung einer
6ten Wirtschaft notwendig oder auch nur wünschenswert erscheinen
lassen könnte. Es kann also lediglich das Interesse der an der
Station Esch ein- und aussteigenden Reisenden in Frage kommen.
Die Zahl der letzteren ist nun allerdings, an sich betrachtet,
nicht unerheblich, gleichzeitig ist aber auch vom ersten Gericht,
dessen Mitgliedern eine genügende Kenntnis der örtlichen Verhältnisse
beigemessen werden muss, thatsächlich festgestellt worden, daß
der weitaus größte Theil dieser Reisenden sich aus der bei Esch
nächstgelegenen Bauerschaft zusammensetzt und vorwiegend zu
dem Zweck die Bahn benutzt, um an Sonn- und Feiertagen zu den
Kirchen nach Ibbenbüren und Hörstel hin- und zurück zu fahren.
Für diese Art von Reisenden kann aber ein Bedürfnis, vor Antritt
einer an sich so kurzen Eisenbahnfahrt mit Speise oder Trank
sich zu stärken, nimmermehr anerkannt werden. Für diejenigen
wenigen Reisenden aber, welche, um zur Station zu gelangen,
einen weiten Weg zurückgelegt haben, ist eine Gelegenheit zur
leiblichen Stärkung in der auch nicht allzu weit abseits liegenden
Krause`schen Wirtschaft (Wulf) vorhanden.
Musste somit die Bedürfnisfrage im vorliegenden Fall verneint
werden, so folgt hieraus die Gewissheit des §33 der Reichs-Gewerbe-Ordnung
(Fassung vom 1. Juli 1883) und der Ministerial- Bekanntmachung
vom 14. September 1879 mit Notwendigkeit der Abweisung des klägerischen
Antrages. Die Entscheidung wegen der Kosten stützt sich auf
§103 des Landes-Verwaltungs- Gesetzes, während der Wert des
Streitgegenstandes nach Einsicht des Kostentarifs und in Berücksichtigung
des Umstandes, dass es sich um eine beschränkte Schankwirtschaft
und auf dem platten Lande handelt, angemessen auf 500 Mark festzusetzen
war.
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Münster, den 21. Juni 1890
Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
i.V. Wiesmann
Kostenrechnung:
(Objekt: 500 Mark)
Pauschquantum 14 M.
Summe 14 Mark
Entscheidung: N° 1007.IV
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3.7.1893
Im Namen des Königs!
In der Verwaltungsstreitsache des Wirths Gerhard Apke zu Püsselbüren,
Amt Ibbenbüren, Kläger wider
die Ortspolizei- und Gemeindebehörde der Landgemeinde Ibbenbüren
(Amtmann Dittrich zu Ibenbüren und Gemeindevorsteher Verlemann
zu Bockraden) Beklagte
wegen Ertheilung der Conzession zum Betriebe der Gastwirthschaft.
hat der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg in seiner öffentlichen
Sitzung vom 3. Juli 1893, an welcher Theil genommen haben:
1. Königlicher Landrath Belli als Vorsitzender
2. Rittergutsbesitzer Kröner von Vortlage
3. Hofbesitzer Overmeyer Alstedde als Mitglieder
4. Rentner Georg Kriege Lienen "
5. Fabrikant Siering Hopsten "
6. Kreisausschußsekretär Drees als Protokollführer
beschlossen), dass der Kläger mit seinem Antrag abzuweisen ist,
den Werth des Streitgegenstandes auf 1000 M festzusetzen, die
Kosten und baren Auslagen des Verfahrens sowie die erforderlichen
baren Auslagen der obsiegenden Partei dem Kläger zur Last zu
legen.
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Gründe:
Der Kläger, welcher in seinem in der Höhe der Eisenbahn- Haltestelle
Esch belegenen Hause eine Wein- Bier- und Kaffeewirthschaft
betreibt, stellte im April d. J. beim Kreisausschuß den Antrag
auf Ertheilung der Conzession zum Gastwirthschafts-Betriebe.
Zur Begründung führte er an, daß auf der Haltestelle Esch ein
reger Personenverkehr stattfinde. Es würde häufig von Geschäftsleuten
gg., welche mit dem Abendzuge ankommen, Nachtquartier verlangt.
Schon im Hinblick auf die nahe gelegenen Steinbrüche und Ziegeleien,
durch deren Betrieb eine Verkehrssteigerung erfolge, welche
nach der in nächster Zeit erfolgenden Einrichtung des Güterbahnhofs
auf der Station Esch noch erheblich wachsen werde, sei das Bedürfnis
zur Errichtung einer Gastwirthschaft bzw. eines unbeschränkten
Wirthschaftsbetriebes als unabweislich anzusehen.
Die Ortspolizei- und Gemeindebehörde verneinte die Bedürfnisfrage
und es wurde der Antrag des Klägers durch Bescheid des Kreisausschusses
vom 26. April d. J. wegen gelinden Bedürfnisses abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid beantragte Apke rechtzeitig neuerliche
Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren und brachte vor, daß
auf der Haltestelle Esch täglich etwa 80 Personen verkehrten,
wovon wenigstens ein Drittel Fremde seien. Es komme vor, das
Reisende abends irrtümlich in Esch ausgestiegen seien. Da im
weiteren Umkreis eine Gastwirthschaft nicht vorhanden sei, so
müsse die Errichtung einer solchen als dringend nothwendig bezeichnet
werden. In der mündlichen Verhandlung legte Kläger mehrere Schreiben
auswärtiger Geschäftsleute vor, welche bei ihm Logis bestellen
bzw. die Errichtung einer Gastwirthschaft in seinem Hause wünschen.
Die Vertreter der Polizei- und Gemeindebehörde verneinen die
Bedürfnisfrage. Da gegen die Persönlichkeit des Klägers keine
Bedenken vorliegen und auch die für den Wirthschaftsbetrieb
bestimmten Räumlichkeiten den polizeilichen Anforderungen genügen,
so konnte es nach Vorschrift des § 33 der Reichs- Gewerbe- Ordnung
in Verbindung mit Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1879 und
der Ministerial- Bekanntmachung vom 14. September 1879 auf die
Prüfung der Bedürfnisfrage ankommen. Der Kreisausschuß vermag
indessen das Vorhandensein eines Bedürfnisses für eine Gastwirtschaft
auf der Haltestelle Esch nicht anzuerkennen.
Die vorhandene Wein- Bier- und Kaffeewirtschaft des Klägers
ist für das auf der Haltestelle verkehrende Publikum zur Unterkunft
und Erholung ausreichend. Wenn ein Bedürfnis nach Schnapsgenuss
vorhanden sein sollte, so kann solches in der etwa 650 Meter
vom Apkeschen Hause entfernt liegenden Schankwirtschaft von
Krause (Wulf) leicht befriedigt werden. Fremde, welche auf der
Haltestelle Esch aussteigen und dort übernachten wollen, gibt
es außer einigen Geschäftsleuten gg., welche in den Steinbrüchen
am Dickenberg bzw. auf der Ziegelei von Petroll und Comp. zu
tun haben, wohl kaum. Diese wenigen Interessenten können aber
recht wohl in Ibbenbüren übernachten und mit dem Frühzuge bis
Esch fahren. Jedenfalls liegt kein Grund vor, wegen einiger
weniger Personen, welche ein Übernachten in Esch bequemer ist,
dem Kläger die erbetene Gastwirthschafts-Conzession zu ertheilen,
umso weniger, als durch den mit einer Gastwirthschaft verbundenen
unbeschränkten Schankbetrieb lediglich dem Brandwein-Genuss
der dortigen zahlreichen Arbeiter in unnötiger und schädlicher
Weise Vorschub geleistet werden würde. Es war somit, wie geschehen,
zu erkennen. Die Festsetzung des Werthes des Streitgegenstandes
auf 1000 M erschien angemessen, weil es sich um die Conzessionierung
einer unbeschränkten Gastwirthschaft handelt.
Die Entscheidung wegen der Kosten ergibt sich aus § 10 des Landes-
Verwaltungs-Gesetzes vom 30. Juli 1883.
Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg
R. Kröner
Vorstehende Entscheidung wird hierdurch für die Beklagte mit
dem Bemerken ausgefertigt, dass den Parteien gemäß § 82 und
85 des Landes- Verwaltungs- Gesetzes vom 30. Juli 1883 innerhalb
zwei Wochen nach der Zustellung die Berufung hiergegen an den
Bezirksausschuss zu Münster zusteht. Die Berufung ist nach §
86 loc. lit.innerhalb dieser Frist bei Verlust des Rechtsmittels
bei dem Kreisausschuss hierselbst schriftlich anzumelden und
zu rechtfertigen. Die bezüglichen Schriftsätze sind in 2 Ausfertigungen
eizureichen.
Der Kreisausschuß des Kreises Tecklenburg
i.V
. R. Kröner
Kostenberechnung
Pauschquantum nach Tabelle C
Comm 4 des Tarifs vom 27. Februar 1884
bei einem Objekt von 1000 M.
20 M.
Festgesetzte bare Auslagen des Amtmannes Dittrich
und des Gremien-Vorstehers Verlemann für den Termin am 3. Juli
1893
21,50M.
Porto gg. Auslagen
Nichts
= 44,50M.
An Herrn Amtmann Dittrich, Wohlgeboren
Ibbenbüren
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24.11. 1893.1
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Im Namen des Königs
In der Verwaltungs-Streitsache des Wirths G. Apke zu Püsselbüren,
Klägers und Berufungsklägers,
wider die Ortspolizei -und Gemeinde- Behörde zu Ibbenbüren,
Beklagte und Berufungsbeklagte, wegen Ertheilung der Conzession
zum Betriebe der Gastwirthschaft, hat der Bezirksausschuß zu
Münster in seiner öffentlichen Sitzung am 24ten November 1893,
an welcher theilgenommen haben:
1. Als Vorsitzender: Verwaltungsgerichts-Direktor Wiesmann
2. Als Beisitzer: Regierungs-Rath Dr. Piutti,
3. Kreisgerichts-Rath a. d. Ficker
4. Dr. Ostrup
5. Oekonomie-Rath Winkelmann
nach stattgehabter mündlicher Verhandlung entschieden: dass
auf die Berufung des Klägers das Erkenntnis des Kreis-Ausschusses
zu Tecklenburg vom 3. Juli 1893 aufzuheben und dem Kläger die
Konzession zum Betriebe der Gastwirtschaft in dem Hause Püsselbüren
N° 35 zu ertheilen, die Kosten des Verwaltungsstreites, unter
Festsetzung des Streitwertes auf 1250 Mark für beide Instanzen-
dem Beklagten zur Last zu legen, Das Kosten-Pauschalquantum
jedoch außer Ansatz zu lassen.
Von rechts Wegen
Gründe:
Der Berufungskläger hatte bereits im Jahre 1890 den Antrag gestellt,
ihm die Erlaubnis zum Ausschanke von Wein, Kaffee und Bier in
seinem in der Nähe der Eisenbahnhaltestelle Esch belegenen Hause
zu ertheilen. Er war aber unter Verneinung der Bedürfnisfrage
sowohl vom Kreis-Ausschuße des Kreises Tecklenburg, als auch
auf Berufung im Verwaltungsstreitverfahren vom Bezirks-Ausschuß
endgültig am 9. Mai 1890 mit seinem Antrage abgewiesen worden.
Jetzt ist er im Besitze dieser Konzession, und ist anzunehmen,
dass der Kreis-Ausschuss ihm dieselbe unter Berücksichtigung
der veränderten Verhältnisse und Anerkennung des Bedürfnisses
ertheilt hat. Im gegenwärtigen Verwaltungsstreite handelt es
sich um einen weiteren Antrag des Klägers auf Erlaubnisertheilung
zum Betriebe einer Gastwirthschaft, , den derselbe am 1. April
1893 gestellt hat. Nachdem der Amtmann in Uebereinstimmung mit
dem Gemeinde-Vorsteher das Bedürfnis hierzu verneint hatte,
bestätigte der Kreis-Ausschuß den ablehnenden Vorbescheid seines
Vorsitzenden nach stattgehabter mündlicher Verhandlung am 3.
Juli 1893 unter Verurtheilung des Klägers in die Kosten und
Festsetzung des Streitwerthes auf 1000 Mark. In den Urteilsgründen
wird das Bedürfnis zur Errichtung einer Gastwirthschaft deshalb
verneint, weil 650 Meter vom Apkeschen Hause die Schankwirthschaft
von Krause liege und es nicht wünschenswert sei, dem Brandweingenuß
der dortigen zahlreichen Arbeiterbevölkerung durch einen neuen
Schankbetrieb, wie solcher mit der Gastwirthschaft verbunden
ist unnötiger und schädlicher Weise Vorschub zu leisten, und
weil andererseits Fremde, welche in Esch gern übernachten wollten,
hierzu in Ibbenbüren hinreichend Gelegenheit fänden, von wo
sie dann Morgens mit dem Frühzuge leicht nach Esch fahren könnten.
Gegen diese Erkenntnis hat Kläger frist- und formgerecht am
12. August a. cur. Berufung eingelegt. Die beklagte Ortspolizeibehörde,
vertreten durch den Amtmann des Amtes Ibbenbüren, sowie der
Gemeinde-Vorsteher beantragen die Verwerfung der Berufung unter
Bezugnahme auf ihre Ausführungen in erster Instanz. Es war jedoch,
wie geschehen, zu erkennen. Der Fremdenverkehr an der Eisenbahnstation
Esch hat sich in den letzten Jahren bedeutend gesteigert und
wird daselbst neben der bisher bestehenden Personenhaltestelle
jetzt auch eine Güter-Expedition eingerichtet
In der Nähe des Bahnhofes befinden sich mehrere industrielle
Betriebe, welche häufig von auswärtigen Geschäftsreisen besucht
werden. Kläger behauptet und hat dieses durch Vorlage mehrerer
zum Theil mit vielen Unterschriften versehenen Schriftstücken
erhärtet, dass wiederholt das Bedürfnis für Nachtquartier in
der Nähe der Station Esch hervorgetreten ist; auch der im Termin
anwesende Gemeinde-Vorsteher Verlemann erkannte das Bedürfnis
für eine Gastwirthschaft an, er wünschte jedoch jede Vermehrung
von Schankwirthschaften zu vermeiden. Die Annahme des Vor-Richters,
daß Geschäftsleute, welche in Esch übernachten wollten, dies
auch ebenso gut in Ibbenbüren könnten, ist insofern nicht ganz
zutreffend, als diejenigen Reisenden, welche Abends in der Richtung
von Rheine in Esch eintreffen, bis Ibbenbüren weiter fahren
müssten und erst am anderen Morgen 7.39 von Ibbenbüren nach
Esch zurückkehren könnten, also die Reise von Esch nach Ibbenbüren
und zurück nur zur Erlangung eines Nachtquatiers machen müssten.
Ueberhaupt läßt sich ein Bedürfnis für eine Gastwirthschaft
in der Nähe einer Eisenbahn-Station, auf der ein durchschnittlicher
täglicher Personenverkehr von 80 Personen stattfindet- wie Kläger
unwidersprochen behauptet- nicht ableugnen. Wenngleich daher
auch dem Vorderrichter darin vollständig beizupflichten ist,
daß eine Vermehrung von Gast- und damit auch von Schankwirthschaften
auf dem platten Lande nach Möglichkeit vermieden werden muß,
um dem so schädlichen Brandweingenuß keinen weiteren Vorschub
zu leisten, so müßte doch im vorliegenden Falle das Bedürfnis
für eine Gastwirthschaft bejaht werden, umso mehr als auch der
Vorderrichter in Abänderung seiner früheren Entscheidung das
Bedürfnis für eine beschränkte Schankwirthschaft schon bejaht
hat. Da ferner weder die Person des Klägers, noch die Wirthschaftsräume
in dem klägerischen Hause nach dem Urteil der beklagten Orts-Polizei-
und Gemeinde-Behörde zu Bedenken Anlaß bieten, so war nach dem
Klageantrage zu erkennen. Der Werth des Streitgegenstandes musste,
da es sich um den Betrieb einer uneingeschränkten Gastwirthschaft
handelt, wobei zu berücksichtigen ist, daß Kläger sich schon
im Besitze einer Konzession zum Betriebe einer beschränkten
Schankwirthschaft befindet, entsprechend höher angenommen werden
und ist sachgemäß auf 1250 Mark festgesetzt. - N° VII des Kosten-Tarifs.-
Im Uebrigen stützt sich die Entscheidung betreffs der Kosten
auf den § 103 und 107 des Landes-Verwaltungs- Gesetzes.
Urkundlich unter Siegel und Unterschrift
Der Bezirks-Ausschuss zu Münster
Wiesmann
Entscheidung
N° 4306. IV
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24.11. 1893.2
Ibbenbüren, den 24. November 1893
Herrn Amtmann, Wohlgeboren, Ibbenbüren!
Ich fühle mich veranlasst, Ihnen Hochwohlgeboren hierdurch mitzutheilen,
dass in Püsselbüren in den Wirthschaften eine Zeit lang die
erste Schwärmerei ist, denn bei G. Abke werden ganze Nächte
hindurch Karten gespielt und Bier getrunken. Ja selbst wenn
die Leute betrunken sind, dann wird ihnen vom Abke was vorgesungen
und sie werden dadurch immer mehr zum Trinken gereizt. Wenn
die Leute betrunken sind, können sie sich so (viel) viel Glas
Bier verlangen wie sie wollen, es wird ihnen gegeben. Auch muss
er vor kurzer Zeit wieder Schnaps verabreicht haben. Auskunft
über diese Theile kann jedenfalls geben Abke seine Magd und
der Vorsteher (vom Bahnhof) von Esch bei G. Abke Clemens Artmeier,
welcher in Kost ist bei Heinrich Jasper Ibbenbüren. (Die Gastwirtschaft,
so wie erzählt wird, will er nur haben wegen der Schnapsschenke,
die Gastwirtschaft wird wohl nicht viel einbringen.) In Nachhinein
schwärmen, das geht es auch bei Krause und Friedrich Veith,
Dickenberg. Ich hoffe doch, dass Sie, Hochwohlgeboren so gütigst
sein wollen, dem Übel abzuhelfen.
Mit aller Hochachtung
N.N.
(Polizeidiener Loismann)
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20.1.1894. 1
Tecklenburg, den 20. Januar 1894
An
Herrn Amtmann Dittrich
Wohlgeboren, Ibbenbüren
Auf den Bericht vom 8. Januar d. J. N° 9017 erwidere ich Euer
Wohlgeboren, dass dem Colonus G. Apke zu Püsselbüren N° 35 die
Konzession zur Wein-, Bier-, und Kaffeewirthschaft in seinem
Hause hiermit ertheilt wird. Gleichzeitig übersende ich Ihnen
den ausgefertigten Wirthschafts-Elaubnisschein zur Notiznahme
und Aushändigung mit dem Veranlassen, die genaue Erfüllung der
gestellten Konzessions-Bedingungen streng überwachen und für
dies Inzugangs-Stellung des Apke bei der Gewerbesteuer Sorge
tragen zu wollen. Die von dem Conzssionierten einzuziehenden
Stempelkosten ad 1,50 habe ich per Postnachnahme erhoben. Der
Vorsitzende des Kreisausschußes Belli Landrath
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20.1.1894.2
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg
Wirtschafts-Erlaubnis-Schein
Dem Clonen Gerhard Apke zu Püsselbüren wird hierdurch auf Grund
des § 33 der Reichsgewerbeordnung vom 2. Juni1869/ 1. Juli 1883
in Verbindung mit § 114 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August
1883 die Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirthschaft in dem
in der Bauerschaft Püsselbüren, Gemeinde Ibbenbüren belegenen
unter N° 35 des Katasters aufgeführten Hause ertheilt. In diesem
Hause hat derselbe zwei geräumige, gehörig eingerichteten Schankzimmer
für den Wirtschaftsbetrieb stets disponiert zu halten, ferner
5 Schlafzimmer, eine Stallung für 10 Pferde und einen besonderen
Abort nebst Pissoir für die Gäste einzurichten. Den Nachweis,
dass diese Räume sämtlich entsprechend eingerichtet sind, hat
der Konzessionswirth vor Beginn des Gewerbebetriebes zu erbringen
und es gilt dieser Nachweis und die Fortdauer dieser Einrichtung
als Bedingung der Konzession. Dieser Erlaubnisschein ist nur
für die Person des Gewerbetreibenden selber und nur für das
oben bezeichnete Lokal gültig und mithin, sobald hierin eine
Änderung eintritt, von selbst erloschen. Wird das bezeichnete
Gewerbe in einem anderen Lokale fortgesetzt oder von den in
dieser Genehmigung festgesetzten Bedingungen abgewichen, so
erfolgt nach § 147 der Gewerbeordnung eine Bestrafung mit Geldbuße
bis 300 Mark oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger
Gefängnisstrafe bis zu 6 Wochen. Die Wirthschaft muss spätestens
binnen 8 Monaten von heute an eröffnet werden, widrigenfalls
die erteilte Konzession erlischt.
Tecklenburg, den 20. Januar 1894
Der Kreisausschuss des Kreises Tecklenburg
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26.1.1894
1. Loismann zur Feststellung, ob Apke die Wirtschaftsräume und
Stallungen, die nach den Auflagen der Conzession zur Bedingung
gemacht sind, auch so hergestellt hat.
2. acta 10 Tagen
Der Amtnann
Dittrich
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15.5.1895
An die Ortspolizei- und Gemeindebehörde
zu Ibbenbüren
z.H. des Herrn Amtmann Dittrich Wohlgeboren, Ibbenbüren
und des Herrn Gemeindevorstehers Verlemann, Wohlgeboren-Bockraden
mit dem Ersuchen um Empfangsbescheinigung in 3 Tagen. Sofern
gegen den Feststellungsbeschluss keine Beschwerde erhoben werden
sollte, wird ersucht, die festgesetzten baren Auslagen der Kürze
und der Kosten-Erfordernis wegen dem Liquidenten direct zu zahlen
bzw. die Gemeindekasse zur Zahlung anzuweisen und vom Geschehenen
Mittheilung zu machen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Belli
Landrath
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1.8.1912
H. Fortmann Bäckerei und Conditorei, Vechta i. O.
Ernst Kreuzmann aus Dinklage in Oldenburg hat bei mir vom 1.
September 1907 bis 1. September 1912 als Bäckerlehrling gearbeitet.
Derselbe hat sich während dieser Zeit treu fleißig und umsichtig
erwiesen so dass er in dieser Zeit das Bäckerhandwerk gründlich
erlernt hat, und ich wünsche dem jungen Mann in seinen ferneren
Unternehmungen Glück und Wohlergehen.
Vechta im Aug.1912
H. Fortmann
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30.8.1912
Gesellenprüfungszeugnis
Der Bäckerlehrling Ernst Kreuzmann, geboren am 12.Jan.
1895 in Dinklage i. Oldb. welcher während 3 Jahren, vom 1ten
Sept. 1909 bis 1ten Sept. 1912 bei Herrn Bäckermeister H. Fortmann
zu Vechta das Bäcker-Handwerk ordnungsmäßig erlernt hat, hat
heute vor dem unterzeichneten, auf Grund § 131 der Reichsgewerbeordnung
errichteten Gesellen-Prüfungsausschuss nach Maßgabe der vom
Großherzglichen Ministerium des Innern zu Oldenburg im Einvernehmen
mit der Handwerkskammer zu Oldenburg erlassenen
Gesellenprüfungsordnung
die Gesellenprüfung im Bäcker-Handwerk mit den Prädikaten:
In der praktischen Prüfung: recht gut
In der theoretischen Prüfung: genügend
bestanden.
Indem wir ihm auf seinem Lebensweg Glück wünschen, erklären
wir ihn hiermit zum Gesellen und erteilen ihm dieses Gesellenprüfungszeugnis,
welches von ihm eigenhändig unterschrieben worden ist
Vechta, den 30.Aug.1912
Der Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer zu Vechta
Für das Bäcker-Handwerk
Kramer, Vorsitzender
Joh. Borjat, Meister-Beisitzer;
Heinr. Borjat, Gesellen-Beisitzer;
Ernst Kreuzmann, Lehrling
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21.2.1920
Stadtarchiv Ibbenbüren
Akten Nr. C 487
Esch, den 21.2.1920
Falls meinem Schwiegervater Ernst Kreuzmann die Genehmigung
zum Betriebe einer Gastwirtschaft erteilt wird, verzichte ich
auf die Gast- u. Schankkonzession
Frau Witwe Apke
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7.6. 1970
Zur Goldenen Hochzeit die besten Wünsche
und recht herzliche Grüße aus Beckum sendet Ihnen
von ganzem Herzen Ihre Familie Heinz Leggemann
Es ist ein Freudentag, hört ihr lieben Leute,
50 Jahre vereint sind sie nun heute,
Die Pferde zu Hause und auf der Bahn,
die hatten dem Ernst es immer angetan
1920 kam Käthchen, sie war hübsch und fein,
Ernst nahm sie bei der Hand und ließ die Pferde allein
Mit der Zeit war die Liebe nicht mehr so interessant
und schon hatte er sich den Pferden wieder zugewandt
Doch das beste Pferd in seinem Stall;
ist und bleibt "Mutti" auf jeden Fall. Euer Molli
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(Gratulanten)
Bernhard Wenker
Hans Ruhoff,
Jule Dieberg,
Alois Hovemann,
Walter Friedrich,
Oma Metha,
Franz Fröhle,
Josef Kleine,
Fritz Semmel,
Hermann Haber,
Rudi Teisselmann,
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Hubert Petereck,
Hubert Biesmeyer,
Hugo Igelbrink
B. Frieling
Rosemarie Niemann,
Wilhelm Diller,
Julius Sauerland,
Karl Oberliesen,
Otto Niermann
Bernhard Füsting,
Karl Frischen.
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Fotos :: Kreuzmann - 100 Jahre Dienst am Gast
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Das Gründer-Ehepaar
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Ernst-Theiselmann
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Ernst Kreuzmann
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Colon Heinrich, Gerhard Apke
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Geb. 12. Januar 1895
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Bäcker und Konditor
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Ehefrau Theresia geb. Borchert
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Gest. 9. Mai 1976
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Ehepaar Ernst und Katharina,
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Ernst Kreuzmann
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Ernst Krezmann mit Enkeln
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Kreuzmann, geb. Apke.
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Heinz und Ernst-Rudi
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Heirat 8. Juni 1920
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Heinz Kreuzmann
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"Mutti" Kreuzmann
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Thea, die Tochter von
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Katharina Kreuzmann.
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Ernst Kreuzmann mit Enkel Heinz
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Zerstörung nach Bombenangriff
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Zerstörung nach Bombenangriff
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und den Siegerpferden
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am 1.1.1945
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am 1.1.1945
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Gasthaus um 1890,
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Gasthof um 1920,
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Jäger Ernst Kreuzmann
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Links ist noch kein Haus
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Kreuzmann. Nochmalige
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Kreuzmann nach 1945 mit OG
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Kreuzmann nach 1945 mit OG
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Erweiterung 1965/66
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Kreuzmann
100 Jahre Dienst
am Gast
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Kreuzmann
100 Jahre Dienst
am Gast
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Der Anbau rechts ist weg,
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Links der neue Anbau.
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Foto Seite oben - Zeichnung von August Dorfmüller - Ibbenbüren
1844
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© Förderverein Stadtmuseum Ibbenbüren
e. V. Breite Straße 9 - 49477 Ibbenbüren | |
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